Die elektronische Fußfessel soll an Polizisten getestet werden, bevor sie an aus der Haft entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter angelegt wird.
München. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) hat die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Überwachungsstelle für die Träger von Elektronischen Fußfesseln begrüßt. Die Politikerin sagte, dass in der Hansestadt bereits seit dem 28. Juni ein entlassener Strafgefangener mit der sogenannten „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ gesichert werde. Nach einer mehrjährigen Haftstrafe sei dem Mann vor seiner Entlassung eine Fußfessel angelegt worden. Außer in Hamburg erfolgt eine solche Überwachung von als besonders gefährlich eingeschätzten Haftentlassenen zurzeit nur bei je einem weiteren Mann in Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hatten in dieser Woche die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Fußfessel-System ab 2012 bundesweit zum Einsatz kommen kann. Damit liegen auch die Voraussetzungen für einen Beitritt Hamburgs zum gemeinsamen Staatsvertrag vor. Bereits am 14. Juni 2011 hatte der Senat beschlossen, dass sich Hamburg an der Überwachungsstelle der Länder in Hessen beteiligt.
Zur Sicherung des Hamburger Haftentlassenen sagte Schiedek: „Auf Grund unser eigenen Vorbereitungen und einer guten Zusammenarbeit mit Hessen konnten wir sofort reagieren, so dass eine lückenlose Überwachung sichergestellt war.“
Die GPS-gestützte Fußfessel-Technik erlaubt nach Auskunft der Behörde für Justiz eine ständige Erfassung des Aufenthaltsortes des Trägers. Das Gerät sendet von seinem Körper aus rund um die Uhr den Standort an die Überwachungszentrale in Hünfeld in Hessen. Bei Störungsmeldungen – etwa wenn der Betroffene das Gerät entfernt - informiert die Zentrale sofort die Hamburger Polizei.
Künftig soll die Auswertung der Meldungen bundeseinheitlich durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) erfolgen. Wegen der damit verbundenen Übertragung von Hoheitsrechten ist die Zustimmung der Bürgerschaft zu einem Staatsvertrag erforderlich.
Bayern plant Versuch mit Fußfesseln an Polizisten
Vor der Einführung von elektronischen Fußfesseln in Bayern sollen die Geräte zunächst an Polizisten getestet werden. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) berichtet, wollen sich ab September zunächst zehn Polizeibeamte und Justizmitarbeiter freiwillig die Fußfesseln umschnallen. Sollte der Versuch erfolgreich sein, würden die Fesseln ab Frühjahr 2012 „auch an echten Tätern“ erprobt, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Blatt.
Das bayerische Kabinett hatte im Mai beschlossen, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter künftig nach Ende ihrer Haft mit den Fußfesseln überwacht werden können. Die Fußfessel ist als Alternative zur Sicherungsverwahrung gedacht. Die Bundesländer müssen die Unterbringung von weiterhin gefährlichen Tätern, die ihre reguläre Strafe bereits verbüßt haben, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und ändern.
Die Gewerkschaft der Polizei hat die elektronische Überwachung in Bayern bereits abgelehnt. Sie begründet das damit, dass man damit zwar den Aufenthaltsort des Betroffenen kenne, aber nicht überprüfen könne, was er tut. So könnten die Verurteilten dennoch in ihrer Nachbarschaft wieder Sexualstraftaten begehen.