Kommunen erstatten Hartz-IV-Empfängern mit schulpflichtigen Kindern womöglich höhere Zuzahlungen als bislang erwartet.

Schwerin. Gute Nachrichten für Hartz-IV-Empfänger mit schulpflichtigen Kindern. Sie können wohl mit deutlich höheren Nachzahlungen rechnen als sie es bisher erwartet haben. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg sagte gegenüber dem Schweriner Nordkurier in einem Interview: „Zuschüsse für das Schulmittagessen werden rückwirkend vom 1. Januar in Höhe von 26 Euro pro Monat erstattet“. Dies treffe allerdings nur zu, wenn das Kind für das Essen in der Schule angemeldet war. Wenn nicht oder falls die Schule Mittagessen nicht anbietet, gehen die Kinder leer aus.

Erstattet wird das Geld von den Kommunen, die das Bildungspaket umsetzen. Ein entsprechender Antrag müsse innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden, erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Noch laufe die Frist jedoch nicht, denn der Bundespräsident habe das Gesetz noch nicht unterzeichnet. (dapd)