Thomas Pfleiderer ist der neue Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein. Gegen die umstrittene Entscheidung klagt nun ein Mitbewerber.
Schleswig. Die Entscheidung der Kieler Landesregierung für den Niedersachsen Thomas Pfleiderer als Generalstaatsanwalt ist nun ein Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte am Dienstag einen Bericht des „Flensburger Tageblatts“, wonach einer der drei unterlegenen schleswig-holsteinischen Bewerber Konkurrentenklage eingereicht und einstweilige Anordnung beantragt hat. Das Gericht soll dem Justizminister untersagen, Pfleiderer vor einer Entscheidung in der Hauptsache die Ernennungsurkunde auszuhändigen. „Wir haben ein Eilverfahren anhängig“, sagte Gerichtssprecherin Maren Petersen der Nachrichtenagentur dpa. Der zweite unterlegene Bewerber aus dem Land hat laut „Flensburger Tageblatt“ ebenfalls Widerspruch eingelegt, der dritte werde folgen.
Die Kabinettsentscheidung zugunsten Pfleiderers hatte auch eine politische Debatte ausgelöst: Pfleiderer ist FDP-Mitglied; der parteilose Justizminister Emil Schmalfuß kam auf FDP-Ticket ins Kabinett. Bei den drei aus dem Land kommenden unterlegenen Mitbewerbern für den Posten des Generalstaatsanwaltes handelt es sich um die Leiter der Staatsanwaltschaften, Flensburg, Itzehoe und Kiel. Minister Schmalfuß hatte zum Kabinettsvotum für Pfleiderer betont, dessen Parteizugehörigkeit habe keine Rolle gespielt . Die Konkurrentenklage wollte das Ministerium am Dienstag nicht kommentieren. Der bisherige Generalstaatsanwalt Erhard Rex geht Ende August in den Ruhestand.
Die gerichtliche Überprüfung der Personalpolitik im Justizministerium komme zur richtigen Zeit, sagte Grünen-Justizexperte Thorsten Fürter am Dienstag. „Wenn trotz hervorragender unabhängiger Bewerber aus Schleswig-Holstein ein FDP-Mitglied aus einem anderen Bundesland zum Generalstaatsanwalt bestellt wird, macht das einen seltsamen Eindruck.“ Das Ressort betreibe Personalpolitik nach Gutsherrenart.