Nach der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts muss Matthias Bahner, NPD-Mitglied von 2003 bis 2004, die Piratenpartei verlassen.

Berlin/Rostock. Die Piratenpartei hat am Dienstag nun doch ein früheres Mitglied der rechtsextremistischen NPD in Mecklenburg-Vorpommern aus ihren Reihen ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht hob damit eine Entscheidung des Landesschiedsgerichts vom März zu dem Fall von Matthias Bahner auf. „Wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung stellen einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei dar“, erklärte das Bundesschiedsgericht. Sofern daraus ein schwerer Schaden für die Partei entstehe, sei ein Parteiausschluss gerechtfertigt. Die 2006 gegründete Partei sah sich in den vergangenen Wochen mit einer heftigen Debatte über ihren Umgang mit Rechtsextremisten konfrontiert.

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Der Landesvorstand der Piratenpartei hatte Mitte März selbst Berufung gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes eingelegt. Anders als das Parteigericht war die Landesspitze der Piraten der Auffassung, dass Bahner mit seinem Verhalten der Partei schweren Schaden zugefügt habe und einen Parteiausschluss gerechtfertigt sei. „Ich bedauere, dass es so weit kommen musste und der Vorstand das Parteiausschlussverfahren bis zum Bundesschiedsgericht tragen musste. Das Verfahren war notwendig, um den Parteifrieden im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen“, erklärte der Landesvorsitzende Michael Rudolph am Abend.

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Bahner gehörte der NPD von 2003 bis 2004 an. Dies hatte der Greifswalder Student aber vor den Kreistags- und Landtagswahlen am 4. September 2011 in Mecklenburg-Vorpommern verschwiegen. Als einziger Piraten-Vertreter errang er ein Mandat und zog in den Kreistag von Vorpommern-Greifswald ein. Nach dem Bekanntwerden seiner Vergangenheit legte Bahner seine Parteiämter im Kreis- und Landesverband nieder. Das Mandat will er behalten. Die Piratenpartei hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern rund 375 Mitglieder. (dpa)