Mit dieser Begründung verurteilte das Gericht eine 36-jährige Teamleiterin eines Call-Centers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Flensburg/Kiel. Professionelle Flirt-SMS-Chats sind Betrug – Das Flensburger Amtsgericht lässt daran keinen Zweifel. Es verurteilte die Mitarbeiterin eines Call-Centers wegen Beihilfe zum Bandenbetrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Die 36-Jährige hatte jahrelang für ein Call-Center im Flirt-SMS-Chat gearbeitet, zuletzt als Teamleiterin. Sie kannte „das Geschäftsmodell“ und „wusste, dass es letztlich darum ging, gutgläubige Kunden“ durch Täuschung „zum SMS-Versand zu veranlassen“. Das Urteil hält fest, dass über 700 000 Handynutzer um rund 46 Millionen Euro geschädigt wurden.

Ob das Kieler Landgericht, wo den Chefs der 36-Jährigen der Prozess gemacht wird, das aber genauso sieht, ist noch offen: Dort müssen sich seit September drei Hauptangeklagte als Betreiber von Call-Centern wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs verantworten. Für die Kieler Staatsanwaltschaft ist die Flensburger Entscheidung aber „das erste Urteil, das die eigene Rechtsauffassung bestätigt“, wie Oberstaatsanwalt Uwe Wick auf Anfrage betont.

Doch was das Flensburger Gericht aufgrund des Geständnisses der 36-Jährigen für erwiesen hält, muss den in Kiel Angeklagten erst noch nachgewiesen werden. Dabei kommt es in dem Mammutverfahren immer wieder zu heftigem Schlagabtausch zwischen den insgesamt zwölf Verteidigern und zwei Staatsanwältinnen.

Die Flensburger Urteilsbegründung lässt für die Anklägerinnen sicher nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig: Die drei in Kiel Hauptangeklagten hätten sich zusammengetan, um seit etwa 2005 einen „Firmenkomplex zum langfristigen Betrieb von Premium-SMS-Chats“ zu gründen – ein Firmenkomplex mit sechs Hauptfirmen in Flensburg und Kiel und bis zu 350 Briefkastenfirmen vor allem im Ausland.

Die dort beschäftigten professionellen Chatmoderatoren, sogenannte „Call-Agents“, waren angewiesen, ihren Opfern im SMS-Chat vorzutäuschen, an persönlichen Beziehungen interessiert zu sein. „Die waren aber nie beabsichtigt.“ Die Mitarbeiter wurden per Handbuch, Schulungen und später zusätzlich über Teamleiter angewiesen, wie die Chats mit den Kunden möglichst lange aufrecht erhalten werden konnten.

Die verurteilte Mitarbeiterin sollte als Teamleiterin in der Abteilung „Animation“ das Chatten der „Call-Agents“ überprüfen und optimieren, um es „kundenfreundlicher“ zu gestalten, so das Urteil weiter. „Sie kannte das Geschäftsmodell und wusste letztlich, dass es darum ging, Kunden durch Vortäuschen von Beziehungssuchenden zum SMS-Versand zu veranlassen.“

Dass die 36-Jährige relativ glimpflich davon kam, verdankt sie nach Angaben des Flensburger Gerichtssprechers Sönke Bahnsen vor allem ihrem umfangreichen Geständnis. Sie hatte gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, so dass die Entscheidung rechtskräftig wurde. Den Kieler Hauptangeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahren Haft. Das Kieler Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt.