Beschwerden gegen die Haftbefehle wurden abgelehnt. Die Angeklagten sollen Handy-Nutzer um rund 46 Millionen Euro geschädigt haben.
Kiel. Die drei Hauptangeklagten im Prozess um die millionenfache Abzocke mit Flirt-SMS müssen auch das zweite Weihnachtsfest und den Jahreswechsel erneut in Untersuchungshaft verbringen. Das Kieler Landgericht habe Beschwerden gegen die Haftbefehle abgelehnt, bestätigte die Verteidigung am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern von SMS-Chats gewerbsmäßigen Bandenbetrug und drei Mitangeklagten Beihilfe dazu vor. Die drei Hauptangeklagten sitzen seit Dezember 2008 in Haft. Sie sollen etwa 700 000 Handy-Nutzer um rund 46 Millionen Euro geschädigt haben. Statt ersehnter Traumpartner chatteten Profi-Animateure – jede SMS kostete 1,99 Euro.
Die Verteidiger hatten mehrfach versucht, ihre Mandanten aus der Untersuchungshaft frei zu bekommen. Die 6. Große Wirtschaftsstrafkammer lehnten die Anträge aber stets ab. Das deutet darauf hin, dass die Kammer nach wie vor den dringenden Tatverdacht bejaht. Auch das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte die Haftfortdauer. Als Haftgründe gelten üblicherweise Fluchtgefahr wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe und Verdunklungsgefahr. Bei einer Verurteilung wegen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs droht bis zu zehn Jahren Gefängnis. Das Verfahren, das im September 2009 begonnen hat, soll am 5. Januar fortgesetzt werden.