Acht von zehn Nutzern sollen die Plattform in den nächsten Jahren verlassen. Facebook, so die Forscher, habe keine ansteckende Wirkung mehr. Pikant: Die Studiendaten kommen aus Google.
New York/Hamburg. Kommt nach Second Life, StudiVZ und anderen gescheiterten Geschäftsmodellen der größte Niedergang eines Internet-Riesen überhaupt auf die weltweite Netzgemeinde zu? Nach einer Studie der Universität Princeton wird Facebook zwischen 2015 und 2017 rund 80 Prozent seiner derzeit knapp 1,2 Milliarden aktiven Nutzer verlieren. Die Wissenschaftler orientieren sich bei ihrer Untersuchung an der Pandemieforschung und den Erfahrungen der Facebook-Konkurrenten. Die Nutzung des sozialen Portals vergleichen sie mit der Ausbreitung einer hoch ansteckenden Krankheit.
In einer Wachstumskurve zeigen sie, wann die Mitglieder immun gegen die Anreize des Portals werden und das Netzwerk für sie an Attraktivität verliert. In ihre Berechnungen bezogen die Forscher Suchergebnisse von Google ein. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt. Google hat den Konkurrenten Google plus in die digitale Umlaufbahn geworfen – mit überschaubarem Erfolg.
Seit 2012 gehe der Suchbegriff Facebook bei Google deutlich zurück. Facebook habe bereits den Höhepunkt seiner Popularität erreicht und befinde sich in einem Abwärtstrend, so die Schlussfolgerung.
Einen ähnlichen Verlauf als der, welcher jetzt für Facebook vorhergesagt wird, habe das soziale Netzwerk Myspace erlebt. Das 2003 gestartete Portal konnte drei Jahre nach seiner Gründung bereits über 100 Millionen Nutzer zählen. Ab 2011 setzte aber ein rasanter Mitgliederschwund ein. Nutzer wanderten vor allem zu Facebook ab. Allein im Zeitraum von Januar bis März 2011 verlor Myspace 20 Millionen Mitglieder.
Als soziales Netzwerk spielt das Portal heute keine Rolle mehr. Eine ganz ähnliche Entwicklung zeigt sich auch bei anderen schnell gewachsenen Netzwerken.
Unterdessen ist Facebook im Berufungsverfahren gegen die deutschen Verbraucherzentralen erneut gescheitert. Wie das Kammergericht Berlin mitteilte, bestätigte es am Freitag ein Urteil des Landgerichts Berlin vom März 2012. Dabei ging es unter anderem um die Nutzerrechte bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte und um die Information, die neue Nutzer bei ihrer Registrierung in dem sozialen Netzwerk erhalten.
Das Landgericht hatte vor knapp zwei Jahren auf Klage von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Verbraucherverbänden entschieden, dass Facebook Ireland Limited Freundschaftsanfragen nicht ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers versenden darf. Außerdem sollte Facebook bei den Hinweisen nachbessern, die neue Nutzer bei ihrer Registrierung erhalten.
Sie sollten deutlicher darauf hingewiesen werden, dass Facebook beim Anklicken der Funktion „Freunde finden“ E-Mail-Adressen aus einer vorhandenen Adressdatei importiert und an diese Adressen Freundschaftsanfragen sendet.
Außerdem hatte das Gericht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien sowie einzelne Vertragsklauseln unter anderem zur Nutzung von IP-Inhalten und Werbung moniert. Facebook hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Eine Revision gegen das Urteil des Kammergerichts laut einer Sprecherin nicht zugelassen.