Die Gema legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein. Verhandlungen zwischen Youtube und Gema bisher ergebnislos.
Hamburg/München. Die Verwertungsgesellschaft Gema hat im Streit um Musikclips auf YouTube Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Die Verhandlungen mit der Google-Tochter hätten in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt, erklärte die Gema am Montag in München. Es habe sich schnell gezeigt, dass die Gespräche bis zum Ende der Berufungsfrist nicht erfolgreich zu Ende geführt werden konnten. „Wir wollen uns verständigen“, sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf. „Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben.“
Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen.
+++ Urheberrecht: Wem gehört denn nun die Musik? +++
Allerdings verpflichtete der Hamburger Richter YouTube nicht dazu, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Dies wertete YouTube als wichtigen Erfolg. Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen.
Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.
+++ Darum geht es beim YouTube-Prozess +++
Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. „Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne“, sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. (dpa)