Der Anmeldevorgang für den Musikstreamdienst Spotify ist nach Einschätzung des Datenschützers Peter Schaar rechtswidrig. Pseudonyme Nutzung nicht möglich.

Osnabrück. Seit Dienstag ist der Musikstreamdienst Spotify auch in Deutschland erreichbar. Die Kritik der Datenschützer hat nicht lange auf sich warten lassen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Anmeldevorgang der Online-Seite als rechtswidrig. So sei ein Zugang zu Spotify nur mit einem Profil beim sozialen Netzwerk Facebook möglich. „Das Telemediengesetz verpflichtet die Internetdiensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss“, sagte Schaar. Schließlich fordere Facebook seine User auf, ihren vollständigen Namen anzugeben, und schließe eine pseudonyme Nutzung damit aus.

Den Vorbehalten zum Trotz begrüßte die Musikindustrie das neue Angebot. Grund ist das Bezahlmodell, mit dem Spotify sogenannte Premiumdienste für Musikkunden per Streaming anbietet: Gegen eine monatliche Gebühr von 4,99 Euro entfallen sonst erscheinende Werbeunterbrechungen, für 9,99 Euro ist Spotify zudem auf Handys nutzbar. „Das Angebot schlägt so eine Brücke zurück zum legalen Musikkonsum“, sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI).

Und auch die Einigung mit der Verwertungsgesellschaft Gema steht noch aus. Über Lizenzbedingungen für die abgespielte Musik werde am 26. März verhandelt, kündigte der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker am Dienstag in München an. Nutzer können auf Spotify und ähnlichen Diensten online Musik hören, nach Liedern und Genres suchen und eigene Liederlisten anlegen.

Der an die Verwertungsgesellschaft abzutretende Betrag richte sich danach, wie interaktiv ein Angebot sei und wie stark es genutzt werde. Die Grundlage für die Verhandlungen bildet ein seit 1. Januar 2012 für alle Online-Musikdienste geltender Tarif der Gema.

Die Gema und der IT-Verband Bitkom hatten sich erst im Dezember nach langwierigen Verhandlungen darüber geeinigt, wie Musikkäufe im Internet vergütet werden. Der neue Tarif deckt werbefinanzierte Angebote ab. Eine Gema-Sprecherin sagte, man befinde sich „im intensiven Gespräch mit Spotify“. Spotify bestätigte, dass über eine langfristige Übereinkunft mit der Gema verhandelt werde.

(abendblatt.de/dapd)