Heftige Kritik am „PraenaTest“. Der Test sei aber besser als eine risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung, so Ärztepräsident Montgomery.

Berlin. Der Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist laut einem Rechtsgutachten unzulässig. Nach der am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz verstößt der Test gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz sowie das Gendiagnostikgesetz.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), rief die zuständigen Landesbehörden auf, die Markteinführung zu untersagen. CDU-Bundestagsabgeordnete forderten ein Verbot. Heftige Kritik kam auch aus der katholischen Kirche. Dagegen verteidigte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, den Bluttest. „Unsere Gesellschaft hat sich für Pränatal-Diagnostik entschieden. Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Daher ist es besser, diesen Bluttest anzuwenden, als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasseruntersuchung vorzunehmen."

Das Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ hat den an der US-Universität Stanford entwickelten Bluttest für Juli angekündigt. Er soll mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein Down-Syndrom beim Kind aus mütterlichem Blut nachweisen. Unterdessen wurde am Donnerstag bekannt, dass die Wissenschaftler aus Stanford den Bluttest bereits weiter entwickelt haben: Die Genetiker analysierten nach Angaben des Wissenschaftsmagazins „Nature“ über den Weg des mütterlichen Bluts bereits das gesamte Erbgut eines ungeborenen Kindes.

Gärditz schreibt in seinem Gutachten, dass „PraenaTest“ ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt sei, „da es die Sicherheit und Gesundheit der Ungeborenen gezielt gefährdet“. Der Jurist verwies auf strafrechtliche Folgen für unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen. Auch dürfe die gesetzliche Krankenkasse den Test nicht finanzieren.

Hüppe sagte: „Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken.“ Nach dem Gendiagnostikgesetz müssten aber gerade diese Zwecke für eine vorgeburtliche Untersuchung vorliegen. Auch die Unions-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer (CSU) und Ingrid Fischbach (CDU) sprachen sich für ein Verbot aus. Der Test leiste der routinemäßigen Selektion Vorschub und erhöhe den Druck auf werdende Eltern, ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese erklärte, der Test sei mehr „Fluch als Segen“. Es bestehe „die dramatische Gefahr einer unkritischen Anwendung und damit einer massiven Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion in Straßburg.

+++ Mit ein paar Tropfen Blut auf Down-Syndrom testen +++

Nach Ansicht der Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Jeanne Nicklas-Faust, würde eine Einführung auch der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen. Der Berliner Schauspieler mit Down-Syndrom, Sebastian Urbanski, erklärte, das neue Produkt zeige, „dass wir Außenseiter bleiben“.

Auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger warnte vor den Folgen des Tests: Das Verfahren werde „einen Turboeffekt in der pränatalen Diagnostik auslösen“, sagte das Mitglied im Nationalen Ethikrat dem „Münchner Kirchenradio“. Bald werde man „sämtliche Chromosomen screenen können“. Dadurch erhöhe sich die Lebensgefahr für ungeborene Kinder mit genetischen Defekten.

(kna/abendblatt.de)