Ein Verbot des umstrittenen vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom wird es nach derzeitigem Stand in Deutschland nicht geben.

Berlin. Wie weit darf man mit technischen Mitteln in die natürlichen Prozesse des menschlichen Körpers eingreifen? Ein neues Verfahren zur Präimplantationsdiagnostik erhitzt die Gemüter, doch ein Verbot des umstrittenen vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom wird es nach derzeitigem Stand in Deutschland nicht geben. Das Land Baden-Württemberg, Sitz des Herstellers und damit zuständig, wird den Test nach Angaben des Sozialministeriums nicht verbieten. Dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Gendiagnostikgesetz nicht gegeben, sagte ein Sprecher von Ministerin Katrin Altpeter (SPD).

+++ Mit ein paar Tropfen Blut auf Down-Syndrom testen +++

+++ Bluttest zum Down-Syndrom umstritten – Verbot gefordert +++

Die Behörden in den anderen Ländern sehen Baden-Württemberg in der Verantwortung. Ob es für sie überhaupt eine Handhabe gebe, werde derzeit intensiv geprüft, sagte Thomas Spieker, Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. In Sachsen gebe es noch keine Positionierung in dieser Frage, sagte ein Sprecher des dortigen Gesundheitsministeriums.

Der Bischof der evangelischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl, sieht den neuen Bluttest sehr kritisch. „Aus christlicher Sicht ist es nicht möglich, den Schutz des Lebens zu differenzieren zwischen Nichtbehinderten und Behinderten.“ Es sei zu befürchten, dass ein solcher Test vermehrt zu Schwangerschaftsabbrüchen führen werde.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hatte die Bundesländer in der vergangenen Woche dazu aufgefordert, den Test zu verbieten. Er stützte sich auf ein Rechtsgutachten, demzufolge der Test mit geltendem Recht nicht vereinbar sei – weder mit der Menschenwürde noch mit Artikel 3 des Grundgesetzes. Auch Ethiker und Kirchen hatten sich gegen das neue Verfahren ausgesprochen.

Da der Test des Konstanzer Unternehmens LifeCodexx nach derzeitigem Informationsstand als Medizinprodukt und nicht als Arzneimittel eingestuft wird, muss er kein Zulassungsverfahren durchlaufen. Der Test sollte im Juli auf den Markt kommen, konkrete Angaben gab es zunächst nicht.

Trisomie 21 führt zu geistigen Behinderungen und körperlichen Auffälligkeiten. Anstelle einer Fruchtblasenpunktion, die medizinische Probleme bis hin zur Frühgeburt verursachen kann, genügt bei dem neuen Test eine Blutprobe der Mutter. Nach Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums entscheiden sich schon jetzt neun von zehn Frauen für eine Abtreibung, wenn die Fruchtwasseruntersuchung eine Trisomie 21 ergibt.

Mit Material von dpa