Berlin. Manche Arbeitgeber unterstützen die Beschäftigten mit vermögenswirksamen Leistungen. Aber wer hat wann Anspruch auf das Extrageld?

Etwa jeder Dritte Haushalt hat keine Ersparnisse. Das geht aus einer aktuellen Banken-Umfrage hervor. Der Anteil der Nichtsparer ist im Vergleich zum Vorjahr sogar etwas gestiegen. „Geld zurücklegen kann ich mir nicht leisten“, sagen viele.

Dabei gibt es auch mit kleinen Einkommen die Möglichkeit, Geld zu sparen: die vermögenswirksamen Leistungen. Die Idee: Wenn Arbeitnehmer Monat für Monat ein wenig Geld zur Seite zu legen, gibt es Zuschüsse von Chef und Staat. Doch etwa sieben Millionen Arbeitnehmer lassen diese Möglichkeit ungenutzt – und verschenken damit Geld.

Der Arbeitgeber hilft beim Sparen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zuwendungen in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber. Pflicht ist der Zuschuss allerdings nicht. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlt, regeln der Arbeits- oder Tarifvertrag. Typisch sind die rund 20 bis 27 Euro, die meist die Tarifverträge von Verdi vorsehen.

Auch wenn vom Arbeitgeber vertraglich kein Extrageld kommt, kann es sich lohnen, in einen VL-Sparplan einzuzahlen. Denn je nach Einkommen gibt es eventuell noch einen Bonus vom Staat. Angestellte können ihren Arbeitgeber einfach dazu auffordern, einen Teil des Lohns in einen VL-Vertrag einzuzahlen. Denn nur, wenn der Chef auf das VL-Konto überweist, gibt es die staatliche Zulage.

Vermögenswirksamen Leistungen gewähren viele Arbeitgeber. Doch Millionen Arbeitnehmer verschenken den möglichen Zuschuss ungenutzt.
Vermögenswirksamen Leistungen gewähren viele Arbeitgeber. Doch Millionen Arbeitnehmer verschenken den möglichen Zuschuss ungenutzt. © iStock | istock

Dazu kommt der Zuschuss vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen sind als Sparanreiz für Leute mit kleinem Einkommen gedacht. Solange das zu versteuernde jährliche Einkommen eine Höchstgrenze nicht übersteigt, kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden, unabhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers.

Die Höchstgrenze für das zu versteuernde Einkommen liegt für Singles bei 17.900 Euro, wer in einen Fonds einzahlt, kann sogar bis 20.000 Euro Einkommen etwas vom Staat erhalten. Für Verheiratete ist die Einkommensgrenze jeweils doppelt so hoch.

Einkommensgrenzen genau prüfen

Unter „zu versteuerndem Einkommen“ versteht man Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten und Freibeträge; der Betrag steht im Steuerbescheid vom Finanzamt. Vor allem für Familien mit Kindern kann das zu versteuernde Einkommen viel niedriger sein als das Bruttogehalt.

Also auch, wenn das Bruttogehalt deutlich über der Einkommensgrenze liegt, kann Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage bestehen. Nachrechnen lohnt sich also.

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Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ist, hängt vom VL-Vertrag und der Sparrate ab. Für einen Bausparvertrag und die Tilgung eines Baukredites erhalten VL-Sparer neun Prozent der Sparrate und maximal 43 Euro pro Jahr. Für das Aktiensparen gibt es 20 Prozent und maximal 80 Euro.

Finanztip empfiehlt Aktien und Banksparen

Die Förderung müssen Sparer jedes Jahr neu beantragen. Das Geld gibt es aber erst am Ende: Der Staat legt es nach sieben Jahren auf die Sparsumme oben drauf.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Neben dem Banksparplan ist es auch möglich, einen bestehenden Baukredit zu tilgen, in einen Bausparvertrag oder auch in Fondssparpläne einzuzahlen.

Auch mit wenig Geld in Aktien investieren

Viele scheuen sich davor, Geld in Aktien zu investieren. Sie denken, ihr Einkommen sei zu klein, die Gebühren zu hoch und das Risiko von Verlusten zu groß. Doch es gibt spezielle Anbieter für VL-Fondssparpläne, die kleine Beiträge zu geringen Gebühren anlegen.

Wer bereit ist, sein Geld länger nicht anzurühren, hat sogar recht gute Renditechancen: Über zehn bis fünfzehn Jahre haben Anleger in den vergangenen Jahrzehnten nie Verluste an der Börse gemacht. Um staatliche Zuschüsse behalten zu dürfen, muss ein VL-Sparplan ohnehin sieben Jahren laufen, bevor es Geld gibt.

Diese Anbieter eignen sich fürs Fondssparen

Der unabhängige Geld-Ratgeber Finanztip hat geeignete VL-Depots untersucht. Ergebnis: Die Anbieter Finvesto sowie Oskar sind empfehlenswert. Die Depots unterscheiden sich etwas in ihren Bedingungen. Für alle, die die staatliche Zulage erhalten, kommt eher Finvesto infrage. Die anfallenden Kosten sind überschaubar: zehn Euro pro Jahr VL-Vertragsentgelt und 0,2 Prozent Transaktionskosten.

Wer die Förderung nicht bekommt, bleibt mit dem Anbieter Oskar flexibler, da dort keine Mindestlaufzeit besteht. Die Gebühren liegen hier bei 1 Prozent des Anlagebetrages pro Jahr. Es muss ein Mindestbeitrag von 25 Euro pro Monat eingezahlt werden.

Sparen ohne Verlustrisiko

Wem das Auf und Ab des Aktienmarktes zu unsicher ist, kann seine vermögenswirksamen Leistungen auch anders anlegen. Besteht ein Baukredit, ist es sinnvoll, diesen mit den Beträgen aus vermögenswirksamen Leistungen abzuzahlen.

Bausparen kann sich rechnen, vor allem für junge Menschen. Wer jünger ist als 25 und einen Bausparvertrag abschließt, muss das Geld nicht wohnungswirtschaftlich nutzen. Das heißt, das Geld kann nach sieben Jahren frei ausgegeben werden. Alle anderen müssen das Geld in Baumaßnahmen oder den Kauf einer Immobilie investieren.

Wer keinen Anspruch auf staatliche Förderung hat, aber ein hohes Sicherheitsbedürfnis, dem empfiehlt Finanztip einen Banksparplan. Hier ist das Geld sicher und die Banken zahlen am Ende der Laufzeit einen Bonus, als Anreiz, das Geld die kompletten sieben Jahre dort anzusparen.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.

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