Berlin. Spielräume nutzen und Steuern sparen: Es kann sich finanziell lohnen, Neuanschaffungen und Reparaturen bis Ende Dezember zu planen.

Tannenzweige, Lebkuchen und Lichterketten sind längst in vielen Läden zu haben – ein sicheres Zeichen, dass der Jahreswechsel naht. Höchste Zeit, ein paar finanzielle Dinge zu regeln, um später mehr Geld auf dem Konto zu haben. Der Geldratgeber Finanztipp erklärt, welche Ausgaben besser erst fürs nächste Jahr eingeplant werden – und wofür man dieses Jahr eventuell noch Geld ausgeben sollte.

Handwerkerkosten: Auf das Timing kommt es an

Die nächste Steuererklärung kommt bestimmt: Fürs Teppichverlegen, Markiseanbauen oder für Reparaturen im Haushalt können pro Jahr maximal 6000 Euro abgesetzt werden. Allerdings nur die Lohn-, nicht die Materialkosten. Ist der Betrag schon erreicht, zum Beispiel, weil das Parkett im Wohnzimmer neu verlegt wurde, sollte man die Handwerker zum Kacheln des Bades erst im kommenden Jahr beauftragen.

Entscheidend ist, wann gezahlt wird: Auftraggeber können auch nachfragen, ob sie die Rechnung oder einen Teil davon nach Silvester begleichen können.

Neben den Handwerkerkosten können die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden – sogar bis 20.000 Euro Arbeits- und Fahrtkosten. Viele haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich allerdings kaum vorziehen oder verschieben.

Absetzen kann man etwa die Kosten für eine Putzkraft, den Winterdienst, Hausmeister- und Gartenarbeiten, Kinder- und Haustierbetreuung sowie Pflegedienstleistungen.

Bei der Bezahlung könnte es womöglich etwas Spielraum geben. Würde die Höchstsumme überschritten werden, kann man versuchen, einen Teil der Zahlung ins neue Jahr zu verschieben. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Überweisung, nicht das der Arbeiten. Auch eine Abschlags- oder Anzahlung könnte infrage kommen. Wichtig ist, auf eine korrekte Rechnung zu achten, in denen die Kosten aufgeschlüsselt sind.

Gesundheitskosten: Alles bündeln

Kosten für Brille, Zahnersatz, Kur oder auch Bestattungskosten werden treffend außergewöhnliche Belastungen genannt. Das sind private Ausgaben, die zwangsläufig und notwendig waren. Diese sollte man möglichst in einem Jahr bündeln – also keine Ratenzahlung, wenn möglich. Denn es gilt, die individuelle Grenze der „zumutbaren Belastung“ zu übersteigen.

Die hängt ab von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl – und kann ein paar Hundert, aber auch mehrere Tausend Euro betragen. Um die individuelle Grenze zu ermitteln, bietet sich der Rechner der Finanzverwaltung an.

Mehrwertsteuer: Größere Anschaffungen noch schnell erledigen

Zum Jahreswechsel steigt die Mehrwertsteuer von derzeit 16 Prozent wieder auf die üblichen 19 Prozent. Ein Fernseher für aktuell 2000 Euro kann dann rund 50 Euro mehr kosten. Aber Vorsicht: Auch andere Faktoren beeinflussen den Preis – Käufer sollten also immer bei mehreren Händlern vergleichen.

Wer vorhat, ein Auto anzuschaffen, kann ebenfalls noch von der gesenkten Mehrwertsteuer profitieren. Außerdem steigt für viele (vor allem große) Wagen die Kfz-Steuer zum Jahreswechsel. Die neue Kfz-Steuer gilt für alle ab 2021 erstmals zugelassenen Autos. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig einen Termin bei der Zulassungsstelle noch für 2020 zu reservieren. E-Autos sind übrigens bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

CO2-Preis: Den Tank vollmachen

Sofern mit Öl geheizt wird, kommt zur steigenden Mehrwertsteuer ab dem kommenden Jahr noch der CO 2 -Preis hinzu. Es ist eine Überlegung wert, den Tank noch in diesem Jahr vollzumachen. Finanztip empfiehlt einen Preisvergleich über die Portale Heizoel24 oder Esyoil. Dabei sollten die Lieferzeiten beachtet werden.

Auch Öfen und Kamine für Scheitholz , die nur einen Raum beheizen, sind heute noch stark verbreitet. Es handelt sich häufig um den Kamin im Wohnzimmer, den Herd in der Küche oder den Ofen im Bad. Vier Millionen davon wurden vor 1995 gebaut und müssen bis Jahresende 2020 entweder außer Betrieb gehen oder sind mit einem Staubfilter auszustatten, wenn sie mehr Staub und Kohlenmonoxid ausstoßen als gesetzlich erlaubt.

Corona-Bonus: Frag den Chef

Falls sich der Arbeitgeber noch in diesem Jahr zu einem Extra-Bonus bereit erklärt, der nicht im Arbeitsvertrag steht, bleiben davon bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bietet sich besonders an für Kassierer, Pflegekräfte, Paketboten, Müllwerker, Kanalarbeiter oder Techniker, die das Land während Corona am Laufen halten. Möglich ist der Bonus aber auch für andere Tätigkeiten.

Riester und Rürup: Zahlung prüfen

Wer mit Riester fürs Alter vorsorgt, bekommt die volle staatliche Zulage nur, wenn er vier Prozent seines Vorjahresbruttos beziehungsweise mindestens 60 Euro einzahlt. Hat sich das Gehalt 2019 erhöht oder ist eine Kinderzulage entfallen, sollte man darüber nachdenken, die vier Prozent bis Jahresende aufzufüllen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Zulagen höher sind als der Steuervorteil (Sonderausgabenabzug).

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.