Berlin. Wer sich im Ehrenamt engagiert, kann im Jahr mehrere Tausend Euro steuerfrei dazuverdienen. Mitunter ist aber Kreativität gefragt.

Ob in Fußballklubs, Obdachlosenasylen, freiwilligen Feuerwehren, Schulen oder Vereinen: Jeder Fünfte engagiert sich in gemeinnützigen Einrichtungen. Die gute Sache steht im Vordergrund, ein Ehrenamt eben. Aber draufzahlen sollte niemand. Der Staat unterstützt, indem er auf Steuern verzichtet. So kann jeder durch das Ehrenamt deutlich hinzuverdienen, selbst bei Bezug von Sozialhilfe.

Ehrenamt: Je nach Tätigkeit werden verschiedene Pauschalen relevant

Wer ehrenamtlich arbeitet, kann entweder eine Ehrenamtspauschale (bis zu 720 Euro) oder eine Übungsleiterpauschale (bis zu 2400 Euro) in der Steuererklärung geltend machen. Die höhere Übungsleiterpauschale gibt es nur für bestimmte Tätigkeiten: Dazu zählen die eher pädagogischen wie Ausbilder oder Erzieher, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie zum Beispiel Chorleiterin oder Musiklehrer. Zuletzt profitiert man ebenfalls als Betreuer, Vormund und Pfleger.

Die Ehrenamtspauschale hingegen kann jeder in Anspruch nehmen, der sich für eine gemeinnützige Organisation, öffentliche Einrichtung oder Kirche einsetzt. Diese muss auch nicht in Deutschland liegen, aber innerhalb der Europäischen Union.

Gut zu wissen: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale lassen sich kombinieren, wenn verschiedene Aufgaben übernommen werden. So kann ein Verein einer Fußballtrainerin im Jahr bis zu 2400 Euro Übungsleiterpauschale zahlen und zusätzlich 720 Euro, wenn sie auch die Funktion der Kassenwartin übernimmt.

Davon kann natürlich noch keiner leben, das ist auch nicht das Ziel: Das Ehrenamt muss „nebenberuflich“ sein, das heißt, es darf nicht mehr Zeit als ein Drittel einer vollen Stelle in Anspruch nehmen. Und nicht immer gibt es überhaupt eine Aufwandsentschädigung.

Singen mit dem nötigen Corona-Abstand: Chorleiter im Ehrenamt können eine Übungsleiterpauschale steuerlich geltend machen.
Singen mit dem nötigen Corona-Abstand: Chorleiter im Ehrenamt können eine Übungsleiterpauschale steuerlich geltend machen. © AFP via Getty Images | Tobias Schwarz

200 Euro mehr im Monat zum Leben

Wer zum Beispiel Bafög, Grundsicherung oder eine Witwenrente bezieht, fürchtet oft, dass zusätzliche Einnahmen die Leistung kürzen. Beim Ehrenamt ist es aber nicht so. 200 Euro pro Monat können bedenkenlos hinzuverdient werden, ohne dass die normalen Bezüge gekürzt werden. Wer zum Beispiel von einer kleinen Rente oder Sozialhilfe lebt, für den machen diese 200 Euro eine Menge aus.

Aber auch bei höheren Einkommen lohnt sich das Ehrenamt, denn es steigert das Monatseinkommen direkt um 200 Euro netto. Dafür müsste ein gut verdienender Angestellter vielleicht 300 bis 400 Euro Gehaltserhöhung aushandeln.

Mit dem Ehrenamt Steuern sparen

Bei der genauen Ausgestaltung ist durchaus Kreativität erlaubt. Jeder kann die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale mit den 450 Euro pro Monat aus einem Minijob kombinieren und so insgesamt bis zu 8520 Euro im Jahr quasi steuerfrei hinzuverdienen – für den Minijob werden nämlich nur pauschale Steuern vom Arbeitgeber gezahlt.

Wer sonst keine beruflichen Kosten geltend macht, der kann mit dem Werbungskostenpauschbetrag 1000 Euro mehr bekommen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Davon können insbesondere Studenten, Hausfrauen und Rentner profitieren, die das Ehrenamt als Angestellte ausüben.

Arbeitnehmer, die eine Aufwandsentschädigung für ihr Ehrenamt in Form eines Honorars aus einer selbstständigen Tätigkeit erhalten, können zusätzlich vom Härteausgleich profitieren und so weitere 410 Euro für ihr soziales Engagement steuerfrei einnehmen. Im günstigsten Fall sind das dann 9930 Euro pro Jahr mehr auf dem Konto. Die verschiedenen Aufgaben, ob als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger, sollten vertraglich klar geregelt sein.

Das Ehrenamt als Spende ansehen

Viele Ehrenämtler wollen gar keine Gegenleistung haben: Es geht ihnen selbst finanziell gut, und sie wollen helfen, ohne den Träger zu belasten. Selbst dann lassen sich mit einem kleinen Kniff Steuern sparen: Man kann auf seine vereinbarte Zahlung verzichten, dann ist es dem Verein stattdessen möglich, eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Damit gilt der Beitrag, auf den verzichtet wurde, offiziell als Spende. Was es ja auch faktisch ist.

Das gilt übrigens auch für Kosten, die einem für das Ehrenamt entstehen, zum Beispiel die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder Reisekosten – manch ein Trainer fährt seine Mannschaft mit dem eigenen Auto durch halb Deutschland, da können sich die 30 Cent pro Kilometer selbst als Spende richtig lohnen. Denn Spenden können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Etwas Vorsicht ist hierbei geboten, denn um auf etwas verzichten zu können, muss der Anspruch auf die Zahlung tatsächlich vorhanden sein. Beides sollte schriftlich festgehalten werden.

Bruttoeinnahmen durch Pauschale ersetzen

Auch für ein Angestelltenverhältnis lässt sich manchmal profitieren. Wer zum Beispiel im Ruhestand als Lehrer weiterarbeitet, kann das ehrenamtlich tun. Doch kaum eine Schule beachtet diese Möglichkeit und versteuert einfach das volle Gehalt.

Am Ende des Jahres können Lehrer 2400 Euro von den Einnahmen auf der Lohnsteuerbescheinigung abziehen – und in der Steuererklärung als Übungsleiterpauschale eintragen. Dadurch gibt es die Steuern für die 2400 Euro im Folgejahr zurück.

Gleiches gilt zum Beispiel auch für Erzieher und Ausbilder, Pflege und künstlerische Arbeiten. Aber nicht vergessen: Es darf nicht mehr Zeit als ein Drittel einer normalen Stelle investiert werden.

• Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.

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