Berlin. Wie können Paare durch das Ehegattensplitting bei der Steuererklärung am meisten Geld einsparen? Hier die wichtigsten Tipps dafür.

  • Vor allem für Ehepaare lohnt sich die Steuererklärung, weil das Finanzamt die Jahreseinkommen beider Partner zusammen rechnet und den Beitrag dann für die Steuer halbiert
  • Noch bis zum 31. Juli haben Steuerzahler Zeit, ihre diesjährige Steuererklärung abzugeben
  • Das Finanzamt bezeichnet das als Ehegattensplitting
  • Doch oft machen Paare einen fatalen Fehler, der ihnen eine Menge Geld bei der Rückzahlung vom Finanzamt kosten kann – vor allem der Geringverdiener verliert dann am meisten
  • Das muss gar nicht sein: Wir zeigen ihnen Tricks, wie Paare viel Geld von der Steuer zurückbekommen können

Wenn Paare heiraten, stellen sich steuerlich einige Fragen. Und wenn wie jetzt in der ersten Jahreshälfte 2021 die Steuererklärung 2020 ansteht, die man spätestens am 31. Juli beim Finanzamt abgegeben haben sollte, sollte man sie klären.

Zuerst einmal die Frage, wie kann man jetzt Steuern sparen? Klingt unromantisch, funktioniert aber, weil Ehepaare gemeinsam veranschlagt werden. Und sie damit steuerliche Vorteile haben, zunächst wegen des Ehegattensplittings.

Ehegattensplitting, so geht es: Dabei rechnet das Finanzamt die Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet hierfür die Steuer. Diesen Betrag verdoppelt die Behörde dann.

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Die Steuerlast ist dadurch niedriger als bei Anwendung des Steuersatzes, der für die Summe beider Einkommen gelten würde. Dies folgt aus der Steuerprogression: Der Steuersatz steigt mit höheren Einkommen überproportional.

Steuererklärung: Der geringverdienende Partner wählt meist Steuerklasse V

Das Problem ist nur: Der geringverdienende Partner, in der Regel immer noch die Frau, wählt meist die ungünstige Steuerklasse V. Das drückt ihr Nettogehalt – und kann weitere Nachteile haben.

Durch das Splitting zahlen Ehepaare weniger Steuern als Unverheiratete mit demselben Jahres-Gesamteinkommen. Davon zu unterscheiden ist die Wirkung der Steuerklassenwahl: Diese bestimmt, wie viel dem einzelnen Ehepartner von seinem Arbeitseinkommen im Monat verbleibt. „Die Steuerklassen legen die monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt fest“, erläutert Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen.

Die Wahl der Steuerklasse war früher nur einmal im Jahr möglich, inzwischen ist es erlaubt mehrfach jährlich zu wechseln. Der entsprechende Antrag muss beim örtlichen Finanzamt eingereicht werden.

Der Rat lautet oft: Steuerklasse V und III kombinieren

Der übliche Rat lautet: Steuerklasse V sollte derjenige Partner wählen, der weniger als 40 Prozent des Einkommens beider zusammen erzielt. Der Besserverdienende kommt dann in die günstige Steuerklasse III – und hat relativ geringe Lohnsteuerabzüge. „Der Partner in Klasse III profitiert von einer Steuerersparnis, die eigentlich dem Partner in Klasse V zusteht, weil ihm dessen steuerlicher Grundfreibetrag zugeordnet wird“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Den Kürzeren zieht der Geringverdiener. Das zeigt sich beim Vergleich mit der alternativ wählbaren Steuerklassen-Kombination IV/IV, die zur steuerlichen Gleichstellung beider Eheleute führt. Lesen Sie auch: Steuererklärung 2020: Welche Fristen in diesem Jahr gelten

Beispiel: Die Frau verdient 1800 Euro im Monat. In Steuerklasse V gehen davon 342,58 Euro Lohnsteuer ab. Wäre sie in Steuerklasse IV, bekäme sie nur 132,58 Euro abgezogen – und hätte 210 Euro netto mehr monatlich (Ergebnis laut www.bmf-steuerrechner.de).

Frauen arbeiten wegen der hohen Steuerabzüge oft nur Teilzeit

Dies hat zur Folge, „dass bedingt durch die Steuerklassenwahl zu 90 Prozent Frauen über ein sehr niedriges Nettogehalt verfügen“, heißt es beim Familienministerium Rheinland-Pfalz. An diesem Steuerklassenmodell gibt es wegen der Benachteiligung von Frauen immer wieder Kritik.

Die Frankfurter Wirtschaftsprofessorin Nicola Fuchs-Schündelen zeigt in ihren Studien, dass Frauen wegen der hohen Steuerabzüge sogar häufiger nur Teilzeit arbeiten – was für Karriere und Altersvorsorge oft schädlich ist. „Geringverdienende in Steuerklasse V sehen sich möglicherweise auch in ihrem Wertgefühl herabgesetzt, weil ihr Nettoeinkommen relativ niedrig ausfällt“, sagt BVL-Experte Rauhöft. Auch andere Finanzexperten fordern schon lange eine Abschaffung des Ehegattensplittings.

Zunächst mehr Geld in der Haushaltskasse durch Steuerklassen-Kombi III/V

Dass die Steuerklassen-Kombi III/V dennoch so beliebt ist, hat einen guten Grund. Das höhere Netto beim Besserverdienenden spült (zunächst) mehr Geld in die Haushaltskasse.

Beispiel: Verdient der Mann 3500 Euro, gehen davon 268,16 Euro Lohnsteuer in Steuerklasse III ab. Wäre er alternativ in Klasse IV, würden 543,83 Euro abgezogen, also 275,67 Euro mehr. Ist der Mann mit der Frau aus dem Beispiel oben verheiratet, zahlt sich die Kombination III/V also aus: Sein Nettozugewinn (275,67 Euro) übersteigt das Minus bei ihr (210 Euro). „Das wäre nur von Nachteil, wenn beide Ehegatten nur das Geld ausgeben dürften, das bei ihnen aus dem eigenen Verdienst ankommt“, sagt BdSt-Steuerexperte Liebern.

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Auch das rheinland-pfälzische Familienministerium räumt ein: Die Steuerklassen-Kombi III/V könne dann sinnvoll sein, „wenn das Paar auf den durch die Steuerklasse III monatlich erzielten Liquiditätsvorteil angewiesen ist, weil ansonsten das gemeinsame Einkommen insgesamt nicht ausreicht“.

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Wer zu geringe Vorauszahlungen leistet, muss mit Nachzahlungen rechnen

Aber Vorsicht: Das kann zum Bumerang werden. „Für das gesamte Jahr ist die Steuerbelastung von den gewählten Steuerklassen völlig unabhängig. Sie ergibt sich erst aus dem Steuerbescheid“, sagt BVL-Experte Rauhöft. Er warnt: Wer im laufenden Jahr zunächst zu geringe Lohnsteuer-Vorauszahlungen leistet, müsse nach Abgabe der Steuererklärung mit Nachzahlungen rechnen. Laut Bundesfinanzministerium kann es dazu vor allem kommen, wenn einer der Partner deutlich mehr als 60 Prozent zum gemeinsamen Arbeitseinkommen beiträgt.

Daher ist wichtig zu wissen: Die Steuerklassen können Ehepaare jederzeit ändern – und dies seit Januar 2020 sogar mehrfach im Jahr. Präferiert eine Partei die Kombi IV/IV, um persönlich mehr Netto zu haben oder Nachzahlungen zu vermeiden, darf sie den Antrag beim Finanzamt seit 2018 alleine stellen, ohne Zustimmung der anderen. Zur Wahl steht darüber hinaus die Kombi IV/IV „mit Faktor“ (siehe Info).

Steuerklasse beeinflusst Höhe von Elterngeld

Achtung: Die Steuerklasse beeinflusst über das Nettogehalt auch die Höhe von Lohnersatzleistungen. Beispiel Arbeitslosigkeit: „Erwartet einer der Partner, demnächst arbeitslos zu werden, empfiehlt sich der Wechsel in eine Steuerklasse mit geringeren Abzügen. Dies erhöht das Nettogehalt und ein späteres Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, die günstige Steuerklasse gilt bereits zum Jahresbeginn“, rät BVL-Fachmann Rauhöft.

Zu den Lohnersatzleistungen zählen etwa auch das Eltern- und Mutterschaftsgeld sowie das Kranken- und Übergangsgeld, bei denen sich ein Steuerklassenwechsel auch im Jahresverlauf auszahlen kann. Lesen Sie auch: Elterngeld: Vorteile und Geld für Familien ab 2021

Mit dem Faktorverfahren Geld sparen

Entscheiden sich Eheleute für die Steuerklassen IV/IV, erfolgt der Lohnsteuerabzug bei beiden Partnern so, als würden sie jeweils die Hälfte des gemeinsamen Erwerbseinkommens erzielen – was selten genau der Fall ist.

„Dadurch kommt es regelmäßig zu Steuererstattungen bei dieser Steuerklassen-Kombination“, sagt BVL-Experte Rauhöft. Das lasse sich vermeiden durch Wechsel in die Klassen IV/IV „mit Faktor“. Vorteil: Schon die monatlichen Abzüge fallen geringer aus.

Beispiel: Das Finanzamt berechnet auf Antrag, dass ein Ehepaar mit übers Jahr konstanten Monatseinkommen bei Wahl der Klassen IV/IV ohne Faktor zusammen 10.000 Euro Lohnsteuer abgezogen bekäme. Dies vergleicht die Behörde mit dem zu erwartenden Ergebnis für den Steuerbescheid.

Müsste das Paar demnach tatsächlich nur 8000 Euro Steuern bezahlen, ergibt das den Faktor 0,8 (8000 geteilt durch 10.000). „Diesen Faktor bekommen die beiden Arbeitgeber mitgeteilt, die dann monatlich nur 80 Prozent der Lohnsteuer abziehen, die ohne Faktorverfahren abgeführt werden müsste“, erläutert Rauhöft. Wichtig zu wissen: Mit diesen neun Tipps sparen Haushalte 2020 Geld

Noch mehr Tipps rund um Ihr Geld:

Wie viel Geld sollte man sparen, um für das Alter vorzusorgen. So viel sollten sie monatlich sparen. Hat man schon ein Vermögen von 250.000 Euro, ist die Frage, ob es fürs Alter reicht. In Zeiten von Zinsflaute und fallenden Aktienkursen ist es wichtig, das Geld ohne großen Wertverlust anzulegen. (hps/fmg) Wie legt man 25.000 Euro sicher an? Wie vermehrt man 50.000 Euro?