Ratschläge für alltägliche Probleme. Heute: Vom Karten-Verlust bis zu Haftpflicht-Fällen. Zusammengestellt von Steffen Preissler.

Was ist, wenn meine Kreditkarte gestohlen wurde?

Hamburg. Ein Griff in die Handtasche - und das Portemonnaie ist nicht mehr da. Bevor Sie grübeln, ob vergessen, verlegt oder gestohlen, müssen Sie sofort handeln: Karte sperren lassen. Dazu benötigen Sie Bankleitzahl, Kontonummer bzw. Kreditkartennummer und die Nummer der Sperr-Hotline. Schon diese Angaben sind für die meisten ein Problem. Meist nehmen Sprachcomputer die Daten auf. Der zentrale Sperrnotruf 116 116 lässt sich zwar leicht merken, aber nicht alle Banken sind angeschlossen, und mitunter lässt sich über diese Nummer nur die EC-Karte, nicht aber die Kreditkarte sperren.

"Bei Diebstahl außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten", rät Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Mit der Sperrung der Girokarte kann kein Geld am Automaten mehr abgehoben werden und das Electronic-Cash-Verfahren (Eingabe der PIN) im Einzelhandel ist ebenfalls blockiert. Doch die Diebe können noch das elektronische Lastschriftverfahren für Einkäufe nutzen. Das verhindern Sie nur durch eine Meldung an KUNO, ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. Dies ist nur über die Polizei möglich.

Da sich nicht alle Unternehmen daran beteiligen, kann es dennoch zu unberechtigten Lastschriften kommen. Solche Abbuchungen können Sie binnen 13 Monaten nach der Belastung rückgängig machen. Für Schäden bis zum Zeitpunkt der Sperrung, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können, "kommt der Kunde bis maximal 150 Euro auf", sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. "Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz trägt der Kunde den gesamten Schaden." Als grob fahrlässig gilt, den Geldbeutel unbeaufsichtigt am Arbeitsplatz zurückzulassen, die PIN zusammen mit der Karte aufzubewahren oder den Verlust der Karte nicht zu melden.

Das Sperren der Karte oder die Ersatzkarte mit neuer PIN kann bis zu 30 Euro kosten.

www.kartensicherheit.de

Hier können Sie sich den SOS-Infopass mit allen Telefonnummern herunterladen.

Sperr-Notruf 11 61 16

EC-Karte 0180/502 10 21

Mastercard 0800/819 10 40

Visa 0800/811 84 40

Was ist, wenn bei Freunden eine Vase kaputtgeht?

Die Gesprächspartnerin auf der Party eines Bekannten ist so nett, dass Sie ihr gleich den Weg zum Büfett freischaufeln wollen, dabei passiert es: Die wertvolle Vase auf der Anrichte geht zu Bruch.

Das ist ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung, denn nur die Versicherung des Verursachers kann für den Schaden aufkommen. "Der Schaden muss unverzüglich unter Beschreibung des genauen Hergangs vom Verursacher seiner Versicherung gemeldet werden", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Versicherung prüft den Fall und kommt für den Schaden auf, wenn der Versicherte schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Versicherer muss Ansprüche allerdings abweisen, wenn der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde.

Eine andere Situation ist, wenn Sie bei einem Umzug helfen und dabei geht die Vase zu Bruch. "In einer solchen Situation ist der Helfer stillschweigend von der Haftung freigestellt", sagt Rüter de Escobar.

Informationszentrum der deutschen Versicherer: www.klipp-und-klar.de , 0800/339 93 99

Bund der Versicherten www.bundderversicherten.de , Telefon: 04193/942 22

Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de , Telefon: 040/24 83 20 (Mo-Fr 10 bis 16 Uhr) Terminvereinbarung für persönliche Beratungen: 040/ 24 83 21 07 (Mo-Fr 10 bis 13 Uhr)

Was ist, wenn meine EC-Karte im Automaten stecken bleibt?

Geld gibt es nicht und die Karte ist auch noch weg? In jedem Fall müssen Sie jetzt wie bei einem Verlust der Karte agieren, also Karte sofort sperren lassen. "In den SB-Zonen der Haspa gibt es dazu Notruftelefone", sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg. "Während der Öffnungszeiten kann man sich natürlich auch an unsere Mitarbeiter wenden."

Ursache für den Einzug kann eine Sperrung der Karte sein, die mehrmalige falsche Eingabe der PIN, ein defekter Magnetstreifen oder eine technische Panne. Anders als beim Kontoauszugsdrucker erhält der Kunde seine Karte aber nicht so schnell zurück, vor allem, wenn sie im Automaten einer fremden Bank verschwindet. Denn nur die Werttransportunternehmen, die die Automaten bestücken, können die Karte wieder entnehmen und sie an die Bank zurücksenden. Im Ausland werden die Karten häufig vernichtet.

Sperr-Notruf 11 61 16

EC-Karte 0180/502 10 21

Was ist, wenn ich ein altes Sparbuch finde?

Sie räumen die Wohnung Ihrer verstorbenen Großmutter auf, plötzlich kommt Ihnen ein vergilbtes Heft in die Finger. Wenn Sie ein altes Sparbuch im Nachlass finden, kann das durchaus noch ein Schatz sein. Verstaubt, aber wertvoll! Das gilt auch, wenn es seit Jahrzehnten keine Ein- und Auszahlungen oder Zinseinträge mehr gegeben hat. "Sparkonten dürfen auch bewegungslos sein", sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. "Das Guthaben verfällt nicht und es gibt keine Fristen, die eingehalten werden müssen." Die Eintragungen müssen jedoch auf Euro oder D-Mark lauten. Finden Sie ältere Sparbücher, die auf Mark der DDR oder Reichsmark ausgestellt sind, so ist das nur noch ein Erinnerungsstück, aber kein Schatz mehr. "Denn die Fristen für die Umstellung von DDR-Mark und Reichsmark sind abgelaufen", sagt Beller.

Ist der Besitzer des Sparbuchs verstorben, haben die Erben Anspruch auf das Guthaben. "Allerdings kann das Guthaben niedriger sein als im Sparbuch ausgewiesen", sagt Beller. "Am besten wendet man sich direkt an das kontoführende Institut."

Was ist, wenn die Krankenversicherung zu teuer wird?

Jobverlust, längere Krankheit oder schlechte Geschäfte bei Selbstständigen - es gibt viele Gründe, warum das Geld nicht mehr für den monatlichen Beitrag der privaten Krankenversicherung (PKV) reicht. Rund 140 000 Privatversicherte sind davon betroffen. Sie schulden ihren Versicherern 450 Millionen Euro. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich die Prämie nicht nach dem Einkommen.

Haben Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet, bleibt Ihnen die GKV versperrt. Sonst bietet Arbeitslosigkeit oder ein Einkommen als Arbeitnehmer unterhalb von 49 500 Euro jährlich noch die Möglichkeit des Umstiegs in die GKV. Wollen Sie nicht gleich den Systemwechsel, bleiben ein Tarifwechsel, die Reduzierung von Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehalts, um den monatlichen Beitrag zu senken. "Auch ein Wechsel in den Basistarif ist jederzeit möglich, wenn der Betreffende erst ab 2009 Mitglied der PKV wurde", sagt Dirk Lullies vom PKV-Verband. "Dieser Tarif entspricht den Leistungen der GKV und der Höchstbeitrag liegt bei 575,44 Euro monatlich." Auf Antrag und bei Bedürftigkeit (zum Beispiel Hartz IV) muss die Krankenversicherung den Monatsbeitrag halbieren. Die andere Hälfte kann vom Staat übernommen werden.

Waren Sie bereits vor 2009 PKV-Mitglied, können Sie in den Basistarif nur noch wechseln, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Als Alternative bleibt den Bestandsversicherten (Police vor 2009 geschlossen) der Standardtarif. Er ist in der Regel günstiger als der Basistarif. "Anspruch darauf hat, wer älter als 65 Jahre ist und mindestens zehn Jahre in der PKV ist", sagt Lullies. Zahlen Sie keine Beiträge oder nur zum Teil, verlieren Sie nicht völlig Ihren Versicherungsschutz. Für Not- und Akutbehandlungen muss die Versicherung dennoch aufkommen. "Sie kann den Versicherten aber auf Zahlung der Beiträge verklagen und pfänden", sagt Lullies. Nach frühestens einem Jahr Notfallversorgung ist eine Zwangsumstufung in den Basistarif möglich.

www.pkv.de

Telefon: 0221/99 87 11 66 (9 Uhr bis 16.30 Uhr)

www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann Private Krankenversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, Telefon: 0180/255 04 00

Was ist, wenn ich Schulden geerbt habe?

Die Tante ist verstorben, doch außer etwas Hausrat bleiben nur Schulden? "Dann kann man das Erbe ausschlagen", sagt Michael Boemke von der Hamburger Sozietät Schomerus & Partner. Denn sollten die Schulden des Nachlasses größer sein als das Guthaben, haftet der Erbe auch mit seinem bereits vorhandenen Privatvermögen. Die Ausschlagung müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu Protokoll geben. In der Regel ist das das Amtsgericht des Ortes, in dem der Erblasser lebte. Eine längere Frist von sechs Monaten gilt, wenn der Erblasser seinen alleinigen Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Eintritt des Erbfalls im Ausland befunden hat. Ist nicht klar absehbar, ob angesichts der Schulden noch etwas übrig bleibt, kann man nach vorheriger juristischer Beratung eine Nachlassinsolvenz beantragen. So lässt sich die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken.

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, www.rak-hamburg.de

Telefonische Anwaltssuche 040/34 53 98 (Mo bis Do 9 bis 17 Uhr, Fr 9 bis 15 Uhr)

Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde, www.erbfall.de , Telefon: 0761/156 30 30

Deutsche Vereinigung für Erbrecht, www.erbrecht.de , Telefon: 07265/91 34 14

Was ist, wenn ich für den Umtausch den Bon nicht finde?

Die Bluse gefällt dem Partner nicht, die Kamera hat die falsche Farbe? Ob mit oder ohne Bon: Ohne Mangel des Produkts haben Sie keinen Anspruch auf einen Umtausch. Doch ohne Kassenbon sind die Chancen noch schlechter. "Mit Kassenbon wird der Umtausch aus Kulanz im Hamburger Einzelhandel aufgrund des Wettbewerbsdrucks sehr großzügig gehandhabt", sagt Wolfgang Linnekogel, Geschäftsführer der Fachverbände des Hamburger Einzelhandels. Einen rechtlichen Anspruch gibt es aber nicht. Anders sieht es aus, wenn auf dem Bon der Satz steht: Umtausch innerhalb von zwei Wochen. "Das ist eine vertragliche Zusage, an die der Händler gebunden ist", sagt Linnekogel. "Das Produkt muss aber unbenutzt, ungetragen und originalverpackt sein."

Was ist, wenn ich mich von der Bank falsch beraten fühle?

Die Geldanlage war ein voller Flop. Sie wollten Sicherheit, doch jetzt fehlt vom angelegten Betrag mehr als ein Drittel. Wenn die Beschwerde bei der Bank nichts bringt, Sie aber nicht gleich zum Anwalt gehen wollen, können Sie sich an einen Ombudsmann der Banken wenden. Allerdings sollte sich der Fall gut schriftlich darlegen und mit Dokumenten belegen lassen, denn Zeugenanhörungen sind in dem kostenlosen Verfahren nicht vorgesehen. Für die privaten Banken ist der Schlichterspruch bindend, wenn der strittige Betrag 5000 Euro nicht übersteigt. Für die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die öffentlichen Banken gilt eine solche Regelung nicht. Der Kunde ist nicht an den Spruch gebunden und kann sein Anliegen vor Gericht weiterverfolgen. Durch das Verfahren wird zumindest eine drohende Verjährung der Ansprüche gestoppt. Jede Bankengruppe hat ihren eigenen Ombudsmann. Die Hamburger Sparkasse ist dem Schlichtungsverfahren des Sparkassen- und Giroverbandes angeschlossen. Das gilt aber nicht für die Sparkassen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Ombudsleute der privaten Banken

Bundesverband deutscher Banken, Postfach 0403 07, 10062 Berlin www.bankenombudsmann.de ,

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Schlichtungsstelle, Charlottenstr. 47, 10117 Berlin,

Telefon: 030/202 25 15 10, www.dsgv.de

Ombudsmann der öffentlichen Banken

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin,

Telefon: 030/819 22 95, www.voeb.de

Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe , Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Schellingstraße 410785 Berlin, Telefon: 030/202 10, www.bvr.de

Die Broschüre zur Serie: Der handliche Ratgeber erscheint Ende August gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro. Sie können ihn jetzt vorbestellen unter Tel. 040 / 347 265 66 oder www.abendblatt.de/shop .