Ratschläge für Notfälle: Heute geht es um Job-Fragen. Vom Zuspätkommen über Lästereien bis zu Überstunden.
Was ist, wenn ich von einem Kollegen beleidigt worden bin?
Sie sind völlig perplex. "Idiot", hat der Kollege zu Ihnen gesagt! Jetzt müsste man schlagfertig sein. Aber in Ihrem Kopf herrscht gähnende Leere. "Hinterher fällt einem genau der richtige Konter ein", sagt Bettina Geißler, Etikette-Expertin und Trainerin für professionelles Auftreten. Aber in der Situation selbst? "Stimmen Sie einfach zu! Wenn jemand sagt, Sie seien eine blöde Kuh - geben Sie ihm recht." Damit rechnet Ihr Gegenüber nicht, es macht ihn erst einmal sprachlos.
"Eine andere gute Reaktion: Antworten Sie ganz knapp, etwa mit einem schlichten 'Aha?'" Auch das verwirre den Angreifer, weil er mit Verteidigung oder Gegenangriff rechnet.
Eine dritte Möglichkeit: "Hinterfragen Sie die Aussage", rät Geißler. "Was genau meinen Sie jetzt mit 'blöde Kuh'?" Die Trainerin empfiehlt, sich im Nachhinein zu überlegen, was man idealerweise in dem Moment der Beleidigung hätte sagen sollen. So sind Sie gewappnet, falls das noch einmal passiert.
Wer häufiger in solche Situationen gerät, sollte sich darüber hinaus überlegen, warum das passiert. Möglicherweise lösen Sie selbst mit Ihrer Art ungewollt Aggression beim Kollegen aus. Eventuell gibt es Verhaltensweisen, die Sie selbst ändern können.
Gute Tipps vom Schlagfertigkeitstrainer Matthias Pöhm: www.schlagfertigkeit.com
Was ist, wenn ich beim Lästern erwischt werde?
Neulich vor der Kaffeemaschine: "Habt ihr gesehen, wie Jürgen sich an die neue Kollegin ranschmeißt? Genau dasselbe wie mit Kerstin damals ... Wie, das habt ihr nicht mitbekommen? Also, das war so ..." Und dann steht Jürgen plötzlich in der Tür. Am besten, man schwatzt erst gar nicht über andere, dann gerät man auch nicht in solche Situationen. "Aber jeder Mensch lästert auch mal", sagt Coach Barbara Stieghan. "Denn - seien wir ehrlich - es macht manchmal doch richtig Spaß." Fliegt das Lästern aber auf, ist ihr Rat: "Stehen Sie dazu!" Abstreiten - à la "Wir reden gerade über Thomas" - macht alles nur noch schlimmer. "Und entschuldigen Sie sich, falls das notwendig ist." Sie sollten allerdings auch überlegen, warum Sie gelästert haben. Trifft Sie das Thema vielleicht in irgendeiner Art und Weise? Stieghan: "Dann könnten Sie das direkte Gespräch suchen, um einen offenen Punkt zu klären oder vorhandene Ressentiments abzubauen."
Was ist, wenn mein Kind krank ist und ich nicht arbeiten kann?
"Mami, ich hab so Bauchweh!" Ein furchtbarer Satz, vor allem wenn er wochentags, morgens am Frühstückstisch fällt. Was jetzt? Der Kindergarten ist gestrichen, möglicherweise müssen Sie mit Ihrem Sprössling sogar zum Arzt. Aber der Job wartet doch ... Sie lassen ihn warten. Und sind damit völlig im Recht.
"Die Rechtsprechung erkennt an, dass Mitarbeiter, deren Kind bei ihnen zu Hause wohnt, einen Freistellungsanspruch von in der Regel fünf Tagen haben, wenn ihr Kind erkrankt", sagt Rechtsanwalt Christian Oberwetter. "Egal, wie oft das im Jahr vorkommt. Es gilt: fünf Tage pro Erkrankung." Natürlich müssen Sie sich so schnell wie möglich beim Arbeitgeber melden und sagen, dass Sie später oder gar nicht zur Arbeit kommen.
Das Gehalt muss während der Krankheit Ihres Kindes weitergezahlt werden. Einziges Problem: "In manchen Arbeitsverträgen steht, dass der Paragraf 616 BGB, der die Lohnfortzahlung regelt, ausgeschlossen ist", erklärt der Arbeitsrechtler.
Was dann? Laut Sozialgesetzbuch (§ 45 SGB V) kann man in den meisten Fällen Krankengeld von der Krankenkasse anfordern. "Bis zu zehn Tage, bei Alleinerziehenden für 20 Tage, allerdings darf das Kind nicht über zwölf Jahre sein - außer es ist behindert." In der Regel sind Sie aber bei lang andauernden Erkrankungen verpflichtet, für eine Betreuung Ihres Kindes zu sorgen - ein Anspruch auf unbegrenzte Lohnfortzahlung besteht nicht.
Babysitter Notdienst: www.babysitter-notdienst.de
Oma-Hilfsdienst von Jung & Alt: www.jaz-ev.de
Notmütterdienst der Familien- und Seniorenhilfe: www.nmd-ev.de
Was ist, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Ob sie mit der Post ins Haus kommt oder am Arbeitsplatz überreicht wird: Der Schreck fährt einem in die Glieder. Eine Abmahnung! Als Nächstes kommt die Kündigung! "Nicht zwingend", sagt Christian Oberwetter, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. "Eine Abmahnung ist erst einmal nur der Versuch, den Mitarbeiter wieder auf Linie zu bringen." Wer sie als Vorstufe zur Kündigung sieht, überinterpretiert ihre Bedeutung.
Doch was können Sie jetzt tun? Nichts - außer sich zu bessern -, wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, etwa durch mehrmaliges Zuspätkommen oder wenn Sie geraucht haben, obwohl die Betriebsvereinbarung dies verbietet. "Halten Sie die Abmahnung jedoch für nicht gerechtfertigt, können Sie Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte erheben", sagt Rechtsanwalt Oberwetter. Zunächst persönlich, dann mithilfe eines Anwalts und notfalls übers Arbeitsgericht. Das sei zwar der Atmosphäre am Arbeitsplatz wenig zuträglich, die Abmahnung könne dann aber später nicht mehr in einem Kündigungsprozess verwendet werden.
Zweite Möglichkeit: Sie schreiben eine Gegendarstellung. "Sie muss in der Personalakte direkt hinter der Abmahnung abgelegt werden", sagt Christian Oberwetter. Gibt es einen Betriebsrat, können Sie auch ihn hinzuziehen. Er kann aber nur beraten, nicht wirklich eingreifen.
Info und Diskussionsforen zu allen Bereichen des Arbeitsrechts: www.arbeitsrecht.de
Was ist, wenn ich zu spät zum Bewerbungsgespräch komme?
Eigentlich war alles perfekt geplant: Sie haben sich vorab über den Weg informiert, sich einen Zeitpuffer gegönnt, den Fahrplan der Bahn studiert ... Und dann ist es doch passiert. Irgendetwas Unvorhersehbares - ein Unfall oder ein Unwetter - sorgt für einen Riesenstau oder den Ausfall von zwei Zügen hintereinander. Und Sie kommen zu spät zu Ihrem Vorstellungsgespräch!
"Sind es nur wenige Minuten, entschuldigen Sie sich für die Verspätung, rechtfertigen Sie sich aber nicht", sagt Coach Barbara Stieghan. Sobald man anfange, viel zu erklären, zeige man dem Gesprächspartner nur, dass man sich stärker auf ein Problem als auf dessen Lösung konzentriert. Etwas anderes ist es, wenn Sie deutlich zu spät zum Termin kommen. "Dann rufen Sie natürlich im Unternehmen an und sagen Bescheid", betont Stieghan. "Und in diesem Fall sollten Sie auch erklären, was Ihnen dazwischengekommen ist."
Das Wichtigste: sich durch den Vorfall nicht verunsichern lassen, mit dem Missgeschick abschließen und sich wieder auf seine Stärken konzentrieren. "Bringen Sie Ihren inneren Kritiker zum Schweigen", sagt Barbara Stieghan. "Wahrscheinlich verurteilt er Sie ohnehin mehr als Ihr Gesprächspartner."
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Was ist, wenn mein Kollege unangenehm riecht?
Ob es zu viel Parfüm oder zu viel Schweiß ist: Wer sich das Büro mit einem stark riechenden Kollegen teilen muss, hat ein Problem. Doch Körpergeruch ist so ein persönliches Thema, dass man sich kaum traut, es anzusprechen.
"Dabei ist Offenheit besser als genervt zu schweigen", sagt Etikette-Trainerin Bettina Geißler. Wollen Sie die direkte Konfrontation vermeiden, könnten Sie überlegen, ob es im beruflichen Umfeld jemanden gibt, der den Kollegen besser kennt und ihn leichter darauf ansprechen kann. Gibt es denjenigen nicht, müssen Sie selbst das Gespräch eröffnen. "Zum Beispiel mit der Frage: ,Darf ich dir mal was sagen?'", schlägt Geißler vor.
Machen Sie es so, dass Ihre Kritik für den anderen annehmbar ist: unter vier Augen und freundlich. "Und überlassen Sie es dem Kollegen, ob er etwas ändert oder nicht", sagt die Etikette-Trainerin. Drängen Sie ihn also nicht mit einem "Du musst aber mal ..." in die Ecke. "Geht es um Schweißgeruch, wissen die meisten eh schon um ihr Problem und sind dann eigentlich dankbar, wenn jemand sie dezent darauf hinweist, dass es auch im Job auffällt." Einfach ein Deo auf den Tisch zu stellen hält Bettina Geißler hingegen für den falschen Weg.
Was kann man gegen starkes Schwitzen tun? Ein Aufklärungsportal informiert: www.stark-gegen-schwitzen.de
Was ist, wenn ich einen Kollegen in der Sauna treffe?
Donnerstag ist Ihr Sauna-Abend. Doch diesmal wird Ihnen das Schwitzvergnügen vermiest: Sie entdecken Ihren Kollege Herr B., der dieselbe Tür im finnischen Bad ansteuert wie Sie. Der wird doch nicht ... Aber offensichtlich steht auch er auf den Kräuter-Aufguss. Was jetzt? "Sie haben nur diese zwei Möglichkeiten: weitergehen oder abdrehen", sagt Coach Barbara Stieghan. "Ich empfehle, wegzugehen - egal wie schamhaft oder offen Sie sind. Wenn Sie bleiben, kann es Ihr zukünftiges gemeinsames Arbeiten empfindlich stören." Denn schließlich können Sie die Reaktion des Kollegen auf den "gemeinsamen" Saunabesuch nicht abschätzen. Stieghan: "In Zukunft können Sie sich abstimmen, wer wann wo in die Sauna geht, damit Sie ein solches Zusammentreffen vermeiden."
Was ist, wenn ich Überstunden leisten soll, aber verabredet bin?
Die Theaterkarten hängen seit Wochen an der Pinnwand, Sie freuen sich schon ewig auf diesen Abend. Und dann kommt Ihr Chef: "Herr W., wir müssen das Projekt zu Ende bringen. Bleiben Sie bitte länger?" Was jetzt? Sie müssen wissen, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Ist dort konkret festgeschrieben, dass Sie zu Überstunden verpflichtet sind (und zu wie vielen), müssen Sie sie auch leisten. Aber: "Der Arbeitgeber muss die Überstunden mit angemessenem Vorlauf ankündigen", sagt Arbeitsrechtler Christian Oberwetter. Was angemessen ist, hängt von den Umständen ab. Konnte der Arbeitgeber wissen, dass es knapp wird mit dem Projekt? "Dann hätte er die Überstunden mit ein paar Tagen Vorlauf ankündigen müssen."
Geht es dagegen um einen lukrativen, kurzfristigen Auftrag, kann die Aufforderung, abends bitte dazubleiben, auch ein paar Stunden zuvor "angemessen" sein. "Allerdings hat der Arbeitgeber die Pflicht abzuwägen, wem er die Überstunden auftragen kann", sagt Oberwetter. Im Fall der teuren Opernkarten sollte er also - schon um des Arbeitsfriedens willen - einen anderen Kollegen darum bitten.
Der handliche Ratgeber erscheint Ende August gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro. Sie können ihn jetzt vorbestellen unter Tel. 040/347 265 66 oder www.abendblatt.de/shop .