Ratten im Haus, Dachziegel fliegen vom Haus und Feuer im Flur: Ratschläge für alltägliche Probleme rund um das Thema “Haus“.
Was ist, wenn beim Sturm die Dachziegel vom Haus fliegen?
Donnerwetter! Windstärke 8 und über Ihnen löst sich alles in Luft aus? Wenn die Ziegel zu Boden gefegt werden, klettern Sie auf keinen Fall aufs Dach, sondern rufen Sie umgehend die Feuerwehr. „Sie sichert die Umgebung, damit durch weitere, herunterfallende Dachziegel Dritte nicht gefährdet werden“, sagt Ulf-Peter Schröder, Obermeister der Dachdecker-Innung Hamburg. Dies gelte insbesondere für Häuser, die sich in der Nähe von öffentlichen Verkehrswegen befinden. Ist die Situation für Dritte unbedenklich, reicht es, einen Dachdeckerbetrieb vor Ort zu kontaktieren. Hilfe bei der Suche bietet hier die Webseite der Innung.
Ist die Feuerwehr vor Ort, sorgt sie für eine behelfsmäßige Abdeckung der Öffnung im Dach. Mit einer Plane können Sie behelfsmäßig das Wichtigste vor eindringendem Wasser schützen. In der Regel kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf, die durch ein sogenanntes Sturmereignis – meist ab Windstärke 8 – verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden durch herabfallende Äste oder umgestürzte Bäume. „Wichtig ist, dass Hauseigentümer im Schadensfall umgehend den Gebäudeversicherer informieren und Schäden durch Fotos dokumentieren“, rät Andreas Hackbarth von der Grundeigentümer-Versicherung. Mieter sollten dagegen ihren Vermieter informieren.
Dachdecker Innung, Tel. 299 94 90, www.dachdecker-innung-hamburg.de
Was ist wenn, die Heizung ausfällt?
Es ist Winter, der Schnee fällt, Sie könnten ausschlafen, müssen aber im Bett schon Mütze und Handschuhe tragen? „Ausfälle der Heizung passieren vor allem an den Wochenenden, da dann die Heizung auf Hochtouren laufen muss und viel warmes Wasser benötigt wird“, sagt Fritz Schellhorn, Obermeister der Innung Sanitär, Heizung, Klempner SHK Hamburg. Für Notfälle läuft deshalb ein Anrufbeantworter, der wöchentlich zwischen 16.30 und 7.30 Uhr eingeschaltet ist und den Sie am Wochenende durchgehend anwählen können. Dort erfahren Sie, welcher Betrieb im Bezirk einen Notdienst anbietet. Allerdings kostet der meist auch mehr (teilweise bis zu 50 Prozent Aufschlag auf den Lohnanteil); manche Betriebe arbeiten sogar nur bei sofortiger Bezahlung. Deshalb, so Schellhorn, solle man sich gut überlegen, ob ein tropfendes Rohr oder ein einzelner kalter Heizkörper schon ein Notfall sei. In jedem Fall ist es ratsam, zunächst den Vermieter oder Verwalter zu informieren, denn manchmal liegen Wartungsverträge mit Handwerksfirmen vor. Und sollte ein Kunde die Rechnung doch mal zu hoch finden, so bietet die Innung eine Schlichtung für Kunden und Mitgliedsfirmen an. Ist die Firma nicht in der Innung, kann sich der Kunde mit der Rechnung auch an die Handwerkskammer wenden.
Notfall-Anrufbeantworter bei der SHK Innung Hamburg, Tel. 299 94 90, www.shk-hamburg.de
Was ist, wenn mein Keller überflutet wird?
Der Traum vom Grundstück in Wasserlage wird zum Albtraum, wenn die stolze Elbe über sich hinaus wächst. Ist der Keller überflutet, müssen Sie zuerst sämtliche Stromabnehmer ausschalten, um einen Kurzschluss zu verhindern. Ganz sicher geht man, wenn zusätzlich die Sicherungen herausgenommen werden. Dann die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen, sofern Sie nicht schon mit der eigenen Abwälzpumpe im Haus für den Notfall vorgesorgt haben. Wer nicht die Nummer eines Handwerksbetriebes vor Ort zur Hand hat, kann die bundesweit geltende Hotline der Sanitärnotdienste anrufen. „Wir sorgen dafür, dass ein Betrieb Kontakt aufnimmt und vor Ort hilft“, sagt Torsten Kuhlmann, Mitarbeiter der Absicherungstechnik beim Sanitärnotdienst in Hamburg. Er warnt Mieter, ohne Absprache mit dem Vermieter einen Betrieb zu beauftragen. Denn hier lautet die Faustregel: Wer bestellt, muss auch zahlen. „Das ist vielen nicht klar“, sagt Kuhlmann. Und nicht immer ließen sich Vermieter erweichen, die Kosten für die Schadensbehebung im Nachhinein zu übernehmen. Zur Sicherheit fragt man am besten gleich zu Beginn nach dem Stundenlohn, den der Betrieb nimmt. An Feiertagen sind Aufschläge von bis zu 100 Prozent üblich, an Wochenenden bis zu 70 Prozent und an den Abendstunden 25 bis 50 Prozent. Eigentümer können solche Kosten in der Regel direkt mit ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung abrechnen. Andererseits ist bei vielen Versicherern das Risiko „Elementarschäden“ –und dazu zählt Hochwasser – in der Hausrat-, Gebäude- oder Betriebs-Versicherung ausgeschlossen. Wer den zusätzlichen Schutz haben möchte, muss ihn gegen einen Extra-Beitrag bezahlen. Dies gilt auch für Schäden durch Starkregen, die als Überschwemmungsschäden angesehen werden.
Feuerwehr: Tel. 112, Hotline der Sanitärnotdienste: Tel. 0800/33 38 88-9, www.saninot.de
Was ist, wenn ich eine Ratte im Garten oder Haus sehe?
Igitt. Sie können schreien, aber das bringt nichts. „Generell gibt es viele Möglichkeiten, das Ungeziefer zu beseitigen“, sagt Udo Sellenschlo, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Hygiene und Umwelt. Recht einfach sei es, den Kammerjäger zu beauftragen, was aber leicht mit 150 bis 300 Euro zu Buche schlägt. Sehr viel günstiger ist es, im Baumarkt eine Rattenköderbox zu kaufen und ein feinkörniges Rattengift darin auszulegen. Offenes Ausstreuen ist in jedem Fall verboten, da sonst auch andere Tiere, etwa Hunde, das Gift fressen könnten. Zudem ist diese Lösung mit etwa 30 bis 40 Euro sehr viel günstiger. In jedem Fall sollte man keinen Servicevertrag mit Kammerjägern unterschreiben, sagt Sellenschlo. Um ein weiteres Anlocken von Ratten zu vermeiden, sollten keine Gemüsereste auf den Kompost geworfen werden. Im Haus sollten Sie darauf achten, keine Essensreste über die Toilette zu entsorgen. Ratten kommen bekanntlich durch die Kanalisation ins Haus. Ist das bereits der Fall, dann ziehen Sie unbedingt einen Sanitärfachmann hinzu. Da Krankheiten übertragen werden können, müssen Sie das Institut für Hygiene und Umwelt informieren. So steht es in der Rattenverordnung von 1963.
Rattenmeldung beim Hygieneinstitut, Tel. 428 45-79 72, www.hamburg.de/hu
Was ist, wenn es im Hausflur brennt?
Die Flammen klettern die Treppe hinauf und kommen immer näher? Versuchen Sie auf keinen Fall über den Flur das Haus zu verlassen. Schließen Sie die Wohnungstür und legen Sie ein Handtuch vor den Türschlitz, damit kein Rauch eindringen kann. „Dann erst die Feuerwehr unter 112 rufen, im Anschluss ein Fenster öffnen und dort auf das Eintreffen des Rettungsdienstes warten“, sagt Martin Schneider, Sprecher der Hamburger Feuerwehr. Bitte nicht auf die Idee kommen, aus dem Fenster zu springen! „Auch wenn die Wohnung im ersten Stock liegt, kommt es hier immer wieder zu Brüchen und schlimmen Verletzungen“, sagt Schneider. In der Wohnung ist es dann immer noch am sichersten.
Was ist, wenn ich mein Wohngeld nicht mehr zahlen kann?
Es gibt einen Rettungsanker: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dieses spezielle Wohngeld heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld man bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Anträge können in Hamburg in den Wohngeldstellen der Bezirksämter gestellt werden. Es reicht, wenn der Antrag schriftlich eingereicht wird.
Behördenwegweiser: www.hamburg-adressen.de
Was ist, wenn der Strom ausfällt?
Kerzen an und Kinder zeugen! Kommt für Sie nicht in Frage? Gut, ohne Strom läuft auch die Heizung nicht und der Gefrierschrank taut ab – eine weniger romantische Vorstellung. Kontrollieren Sie also zunächst die Sicherungen in der Wohnung. „Sind die Kippschalter der Sicherungsautomaten unten, so ist die Sicherung raus“, sagt Elektromeister Holger Thieme. Anders ist es bei alten Schraubsicherungen, wo man nur schwer erkennt, ob die Sicherung durchgebrannt ist. In jedem Fall sollte man nicht basteln selbst eine Reparatur versuchen. Liegt der Fehler eindeutig außerhalb des Hauses, ist die Vattenfall Störungsstelle der richtige Ansprechpartner. „Wir können recht schnell feststellen, wo der Fehler liegt und schicken bei Bedarf auch nachts unsere Leute zur Behebung des Fehlers raus“, sagt Barbara Meyer-Bukow, Sprecherin von Vattenfall. Glücklich ist, wer dann zum Handy greifen kann, denn ohne Strom funktioniert bei vielen Modellen das Festnetz-Telefon auch nicht mehr.
Vattenfall Störungsstelle: Tel. 01801/43 94 39, www.vattenfall.de
Was ist, wenn ich beim Bohren eine Wasserleitung treffe?
Das neue Bild von Bruno Bruni hätte an der Stelle so toll ausgesehen, aber in der Euphorie haben Sie zu schnell zum Bohrer gegriffen und nicht an die Wasserleitung gedacht, die das Bad auf der anderen Seite der Wand versorgt? In so einem Fall sollten Sie sofort den Haupthahn der Wohnung zudrehen. Meistens liegt er ganz in der Nähe der Wasseruhr. Findet sich ein derartiger Hahn nicht in der Wohnung, so ist er möglicherweise im Hausanschlussraum im Keller. Haben Sie den ersten Schock überwunden, informieren Sie bitte die Bewohner der unteren Wohnung und anschließend den Vermieter oder die Verwaltung – auch nachts. Denn nur diese Personen kennen die Wartungsverträge mit Firmen. Lässt sich der Wasserfluss gar nicht eindämmen, ist für den schnellen Notfall der Sanitärnotdienst in Hamburg der richtige Ansprechpartner. „Wir bieten diesen Dienst rund um die Uhr an und können jederzeit das Gros der Notfälle beheben“, sagt Torsten Kuhlmann, Mitarbeiter beim Sanitärnotdienst in Hamburg.
Sanitärnotdienst in Hamburg, Tel. 0800/33 38 88-9, www.saninot.de
Was ist, wenn ohne Grund der Rauchmelder angeht?
Eigentlich sollten diese kleinen Geräte an der Zimmerdecke frühzeitig vor einem Brand warnen, manchmal scheinen Sie jedoch einfach nur so auf sich aufmerksam machen zu wollen. Immer wieder kommt es zu Fehlmeldungen, die stören und im Ernstfall vielleicht nicht mehr ernst genommen werden. „Schon eine kleine Fliege kann in einem Rauchmelder einen extrem lauten Fehlalarm auslösen“, sagt Janina Bock vom Dienstleistungsunternehmen Objektus für Rauchmelder. Nachdem Sie sich also in Ihrer Wohnung vergewissert haben, dass es nicht brennt oder es keine Rauchentwicklung gibt, nehmen Sie einen Besenstil und drücken damit die Stummtaste am Rauchmelder. Damit ist zunächst die akute Belästigung ausgeschaltet, der Melder schaltet sich allerdings nach wenigen Minuten selbst wieder scharf. Grundsätzlich bieten die Firmen für Alarmanlagen und Rauchmelder auch eine jährliche Wartung der Geräte an, ein Vorteil, der bei selbst montierten Meldern aus dem Baumarkt entfällt. Teilweise sind manche Installationen nach einigen Jahren ohne jede Funktion, weil keiner sie kontrolliert. In jedem Fall alarmieren Sie bei Feuer oder auch nur bei unklarer Rauchentwicklung die Feuerwehr unter 112.
Was ist, wenn meine Wohnung modernisiert werden soll?
Eigentlich könnte alles so bleiben, doch der Vermieter plant eine Modernisierung. In so einem Fall müssen Sie die Arbeiten dulden. Es sei denn, der Vermieter hat seine Pläne nicht ordnungsgemäß – drei Monate vorher, schriftlich, mit konkreten Angaben sowie der voraussichtlichen Dauer und möglichen Auswirkungen auf die Miete – angekündigt. „Der Mieter kann eine Modernisierung nur verhindern, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts (z.B. seinen nichtehelichen Lebenspartner oder dessen Kinder) eine unzumutbare Härte bedeutet“, sagt Marielle Eifler, Sprecherin des Mietervereins zu Hamburg. Nicht jeder Härtegrund könne eine Modernisierung verhindern, es komme zusätzlich auf das Ergebnis der Interessenabwägung an. Während der Maßnahmen können Sie aber die Miete mindern. Darüber muss aber vorher der Vermieter schriftlich informiert werden. Vorher sollte man aber bei Experten die angemessene Höhe erfragen.
Der Mieterverein informiert dazu in dem Merkblatt 08, nachzulesen unter www.mieterverein-hamburg.de