Trotz niedriger Sparzinsen und Minileitzins berechnen die Geldinstitute in der Spitze bis zu 17 Prozent Zinsen für den Dispositionskredit.

Hamburg. "Die Räuberbanken" - so schimpfte die Stiftung Warentest letzten Sommer über die hohen Dispozinsen deutscher Girokonten. Trotz niedriger Sparzinsen und Minileitzins berechneten die Geldinstitute damals durchschnittlich elf Prozent Überziehungszins. Bis heute hat sich daran nichts geändert. In der Spitze zahlen Bankkunden weiterhin bis zu 17 Prozent Dispozins.

Tief in die Tasche greifen muss man bei einigen Volksbanken, Sparkassen und Großbanken. So berechnet die spanische Santander Consumer-Bank ab 500 Euro Überziehung 13,98 Prozent Zinsen, von 1000 Euro an gar 16,98 Prozent. Die Sparkasse Weserbergland und die Volksbank Main-Taunus fordern mit 14,50 bzw. 14,25 Prozent ähnlich hohe Dispozinsen – dies jedoch bereits vom ersten Euro an. Steht das Konto drei Monate im Jahr vierstellig im Minus, zahlen Sparkassenkunden im Weserbergland mindestens 36 Euro Überziehungszins.

Zwar gibt es keine Garantie, dass ein Konto mit niedrigem Dispozins dauerhaft günstig bleibt, dennoch sind generelle Preisunterschiede unverkennbar. Wie ein Girokonten-Vergleich zeigt, berechnen Direktbanken vergleichsweise geringe Dispozinsen. So fordert die DAB Bank nur 6,95 Prozent, DKB und SKG Bank verlangen je 7,90 Prozent. Mit etwa acht Prozent Überziehungszins gehören auch viele PSD-Banken zu den preiswerten Alternativen. Wer drei Monate mit 1000 Euro in den Miesen steht, der zahlt bei diesen Banken mit knapp 20 Euro nur etwa halb so viel an Dispozinsen wie bei den vorgenannten Instituten – eine kluge Girokontenwahl zahlt sich also aus.

Wird der Dipositionsrahmen überschritten, berechnen Geldinstitute zusätzlich Risikozinsen von etwa einem halben Prozentpunkt. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in diesem Zusammenhang vor unerlaubten Gebühren: „Banken dürfen für Abhebungen, die den vereinbarten Disporahmen überschreiten, keine Entgelte berechnen“. Die Verbraucherschützer hatten erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt/Main gegen eine Klausel der Commerzbank geklagt. Das Geldhaus knöpfte ihren Kunden pro Verfügung im Bereich der geduldeten Überziehung fünf Euro Gebühr ab. Dies ist jedoch nicht rechtens, entschieden die Richter. Wer sein Dispolimit überzieht, werde bereits mit Extrazinsen bestraft. Tipp der Verbraucherzentrale: Entsprechende Entgelte kann man drei Jahre lang zurückfordern. (Quelle: mg/biallo.de)

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