Hamburg. Wer eine Kreuzfahrt bucht, sollte vorbereitet sein. Welche Reisepapiere Sie bei AIDA, „Mein Schiff“ & Co. benötigen, erfahren Sie hier.
Vor Antritt einer Kreuzfahrt stellt sich auch die Frage, welche Dokumente für die Reise auf hoher See benötigt werden. Reicht ein Personalausweis? Wie lange muss mein Reisepass gültig sein? Muss ich eine Einreiseerlaubnis beantragen?
Fehlt ein benötigtes Reisedokument, kann der Urlaub schlimmstenfalls ins Wasser fallen. Urlauber sollten sich daher vorher frühzeitig über erforderliche Dokumente und Einreisebestimmungen informieren. Die Anforderungen für die benötigten Reisedokumente bei einer Kreuzfahrt können je nach Route, Reederei und Nationalität des Passagiers variieren.
Welche Reisepapiere brauche ich für eine Kreuzfahrt?
Wenn man eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff antritt, braucht man nicht nur einen Reisepass oder einen Personalausweis. Ein Überblick über die wichtigsten Reisepapiere:
- Reisepass
- Personalausweis
- Ggf. Touristenvisum
- Reisekrankenversicherungsunterlagen
- Gültiges Kreuzfahrtticket
- Ggf. Transfergutscheine für Bus, Bahn oder Flug
- Ggf. Leistungsgutscheine wie Getränkepakete oder Ausflüge
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Kreuzfahrt: Reisepass oder Personalausweis?
Für Kreuzfahrten, die außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums stattfinden oder Länder besuchen, die nicht Teil des Abkommens sind, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Dies betrifft viele Kreuzfahrten in Regionen wie der Karibik, Nordamerika, Asien oder Südamerika. In Ländern, in denen ein Touristenvisum erforderlich ist, wird ebenfalls ein Reisepass benötigt, da das Visum in dem Reisedokument zu finden ist.
Unabhängig von der Route empfehlen fast alle Reedereien für die Kreuzfahrt einen Reisepass mit sich zu führen. Wichtig: Der Reisepass muss auch nach Ende der Kreuzfahrt noch mindestens sechs Monate gültig sein. Stichtag ist der letzte Tag der Kreuzfahrt. Zudem sollte Ihr Reisepass über ausreichend freie Seiten verfügen.
Kreuzfahrt ohne Reisepass innerhalb der EU möglich – aber nicht immer
Für Schifffahrten, die Aufenthalte in den Mitgliedstaaten der EU vorsehen, genügt grundsätzlich der Personalausweis. Hierzu gehören insgesamt 27 Länder wie Österreich, Frankreich, Italien und Griechenland. Auch in Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein dürfen Sie in der Regel mit einem Personalausweis einreisen.
Ob nur ein Personalausweis ausreicht, ist jedoch auch abhängig von der jeweiligen Reederei – unabhängig vom Fahrtgebiet. Nicht vergessen: Seit dem EU-Austritt von Großbritannien reicht der Personalausweis als Dokument nicht mehr aus. Eine Reise ohne Reisepass kann nicht angetreten werden.
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Vor Kreuzfahrt Einreisebestimmungen checken
Da auf Kreuzfahrtreisen oft in kurzer Zeit verschiedene Länder bereist werden, sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt informieren, ob gegebenenfalls Visa für die Einreise in die jeweiligen Länder benötigt werden. Wenn das Schiff Häfen in Ländern anläuft, für die Sie ein Visum benötigen, müssen Sie möglicherweise bereits im Voraus beantragen.
In Ländern wie Kuba, Kenia oder den Kapverdischen Inseln wird ein Visum erst bei Ankunft vor Ort ausgestellt. Touristen, die beispielsweise Indien oder afrikanische Länder wie die Elfenbeinküste besuchen, müssen eigenständig online ein elektronisches Visum im Voraus beantragen. Hier müssen Sie eine Bearbeitungszeit von circa sieben Tagen einplanen.
Je nach Route empfiehlt es sich, sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes Informationen über die genauen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen einzuholen.
Gut zu wissen: Laut „Global Passport Power Rank 2023“ benötigen Reisende deutscher Staatsangehörigkeit für 126 der insgesamt 178 Länder der Erde kein Visum.
Auslandskrankenversicherung für die Kreuzfahrt
Auf Schiffsreisen gelten besondere Bedingungen, denn nicht überall ist Ihre europäische Krankenversicherungskarte gültig. Da die Gültigkeit und Kostenübernahme sich je nach Krankenkasse unterscheiden, sollten Sie sich vor Reisebeginn bei Ihrem zuständigen Leistungsträger informieren.
Generell gilt: Auf Schiffen gelten die gesetzlichen Versicherungskarten oft nicht. Sie können die Privatrechnung vom behandelnden Schiffsarzt an Bord zwar bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen, jedoch kann die medizinische Versorgung entsprechend teuer sein.
Es empfiehlt sich daher, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die Kreuzfahrten oder Seereisen abdeckt und weltweit gültig ist. Bei der Zusatz-Versicherung wird zwischen Einzelreisen-Versicherung (für die genaue Anzahl der Reisetage) und Jahrespolice (beliebig viele Reisen in einem Jahr) unterschieden.
Wenn der Versicherungsstatus geklärt ist und man einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzt, steht einer entspannten Kreuzfahrt nichts mehr im Wege.
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