Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ fordert Länderkammer auf, in nächster Sitzung umfassende Änderungen auf den Weg zu bringen.
Berlin. Nach dem umstrittenen Schnell-Beschluss des neuen Meldegesetzes im Bundestag hoffen Verbraucher- und Datenschützer, dass der Bundesrat für Nachbesserungen sorgt. Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ forderte die Länderkammer am Dienstag in Berlin auf, in der Sitzung am Freitag umfassende Änderungen des Gesetzes auf den Weg zu bringen. Es müsse ganz klar geregelt werden, unter welchen Umständen Unternehmen Zugriff auf Meldedaten bekommen können, forderte der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen.
Der Bundestag hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden, nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Darüber gab es anschließend viel Empörung.
Das Gesetz würde es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Datenschutz Bürger nicht widersprechen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach dies nur nach expliziter Einwilligung der Bürger möglich sein sollte, hatten die zuständigen Bundestagsausschüsse geändert.
„Goldgrube für Adresshändler“
Der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats empfehlen der Länderkammer, den Vermittlungsausschuss anzurufen und eine Rückkehr zu der Einwilligungslösung zu verlangen. Das reicht dem Bündnis aus Verbraucherzentralen und mehreren Datenschutzvereinen aber nicht. Sie fordern eine Verschärfung der Ausschussvorlage.
Billen mahnte, es müsse klarer definiert werden, was ein „nachvollziehbares rechtliches Interesse Dritter“ an den Daten der Bürger sei, dem die Meldebehörden stattgeben müssten. Andernfalls werde das Melderecht zur „Goldgrube für Adresshändler“.
Zudem kritisierte Billen einen Passus im Entwurf der Bundesratsausschüsse, wonach Firmen gegenüber den Ämtern erklären können, dass ein Bürger in die Datenweitergabe eingewilligt habe. Die Behörden hätten kaum Möglichkeiten, solche Angaben zu überprüfen, sagte er. Es müsse eine klare Zuständigkeitsverteilung geben: Die Bürger sollten ausschließlich gegenüber Meldeämtern ihre Daten für die Weitergabe freigeben oder dies ausschließen können.
Billens Ansicht nach wurden auf Druck der Adresshändler-Lobby die Formulierungen verwässert. „Die üblichen Verdächtigen“ hätten ganz offensichtlich ihren Einfluss geltend gemacht.
Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ hat unter Federführung des Vereins Campact fast 200.000 Unterschriften für die Nachbesserung des Meldegesetzes gesammelt. Sie sollen am Freitagmorgen vor Beginn der Bundesratssitzung an die Ministerpräsidenten der Länder übergeben werden.