Er wollte Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen, weil er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Dafür ist der hessische...
Er wollte Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen, weil er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Dafür ist der hessische SPD-Rebell Jürgen Walter nun von seiner eigenen Partei mit dem Entzug von Mitgliedsrechten bestraft worden. Auch wenn er damit einem Parteiausschluss entkommen ist: Walter sollte dieses Urteil nicht akzeptieren, und dafür gibt es gute Gründe. Eine Partei muss abweichende Meinungen ertragen können. Ihr muss die innerparteiliche Demokratie stets ein höheres Gut sein als ein Machtgewinn um jeden Preis. Und: Fraktionsdisziplin darf nicht in Fraktionszwang ausarten. Erst recht nicht bei einer derart heiklen Entscheidung, ob man mit einer in Teilen demokratiefeindlichen Linken-Fraktion einen Pakt schließen soll. Abgeordnete sollen nicht gezwungen werden, gegen ihr Gewissen etwas zu tun, was sie nicht wollen. So will es das Grundgesetz. Aber sind Abgeordnete überhaupt so frei? Es wäre an der Zeit, dass ein ordentliches Gericht darüber Klarheit schafft, wie weit Parteien gehen dürfen.