Kauder verteidigt Gleichbehandlung der Ex-Bundespräsidenten - SPD hält höhere Bezüge für Christian Wulff für inakzeptabel.

Berlin. Die geplante Aufstockung der Bezüge von Ex-Präsident Christian Wulff um 18.000 Euro pro Jahr bleibt umstritten. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) verteidigte am Mittwoch die geplante Erhöhung des Ehrensoldes für den amtierenden sowie die ehemaligen Bundespräsidenten. Dagegen hält SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider eine Gleichbehandlung bei der Amtsausstattung von Wulff mit den anderen Altbundespräsidenten „nicht für akzeptabel“. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim nannte die vorgesehene Erhöhung der Wulff-Bezüge „skandalös“.

Nach dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2013 steigen die Bezüge des Bundespräsidenten von 199.000 auf 217.000 Euro im Jahr. Davon wird der zurückgetretene Wulff ebenso profitieren wie seine noch lebenden Amtsvorgänger.

Kauder sagte der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwochausgabe): „Eine Demokratie wie die Bundesrepublik Deutschland kann und sollte es sich leisten, ihren ersten Repräsentanten auch über die aktive Amtszeit hinaus finanziell so auszustatten, wie dies mit dem Ehrensold geschieht.“ Die Ehrensold-Regelung für ausgeschiedene Bundespräsidenten sei „richtig und angemessen“ und stehe im Zusammenhang mit der allgemeinen Erhöhung der Beamtenbezüge. „Die Amtszeit der Bundespräsidenten kann keine Rolle spielen. Alle sind gleich zu behandeln“, unterstrich der CDU-Politiker.

Schneider: Wulff hat höchstem Amt Schaden zugefügt

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, wandte in der „Leipziger Volkszeitung“ (Mittwochausgabe) ein, Wulffs Rücktritt beschäftige immer noch die Justiz. Der zurückgetretene Präsident habe zudem „seine Amtszeit nicht einmal zur Hälfte geleistet und er hat durch seinen Umgang mit der Wahrheit dem höchsten Amt im Staat schweren Schaden zugefügt“.

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Ähnlich äußerte sich von Arnim. Der Verfassungsrechtler forderte in der Hannover erscheinenden „Neuen Presse“, endlich das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten zu ändern. Außerdem dürfe für Wulff bei einem neuen Gesetz kein Vertrauensschutz gelten, für ihn müsse es rückwirkend in Kraft treten. (dapd, abendblatt.de)