Zwei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat sich die Koalition auf eine Verschärfung des Waffenrechts verständigt, die noch vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden soll.
Berlin. Der Gesetzentwurf sieht strengere Kontrollen von Schützen und Jägern, ein Verbot von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha oder Laserdome, eine Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz, eine höhere Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen und ein zentrales Waffenregister bis Ende 2012 vor. Beide Bundestagsfraktionen müssen dem Verhandlungsergebnis zwar noch zustimmen, doch Ende Mai soll die Reform in den Bundestag eingebracht werden. Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich von heftigen Protesten begleitet: Dem Bund der Kriminalbeamten und den Hinterbliebenen der Opfer des Amoklaufs gehen die Pläne nicht weit genug.
"Es ist der richtige Anfang, aber reine Kosmetik vor der Wahl und der kleinste gemeinsame Nenner", sagte Vorstand des "Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden", Hardy Schober. Er ist der Vater einer getöteten Schülerin. Das Bündnis wolle mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion "den Spieß umdrehen" und zeigen, dass "der Tod unserer Kinder nicht sinnlos gewesen sein darf". Die Unterschriftenaktion läuft zusammen mit dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der die Änderungen im Waffenrecht ebenfalls als "Kosmetik" bezeichnete. "Diesen Kniefall vor der Waffenlobby werden wir Union und SPD nicht durchgehen lassen", kritisierte BDK-Chef Klaus Jansen.
Schober verlangte, statt verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern einzuführen, sollten großkalibrige Waffen für Privatpersonen generell untersagt werden. Faust- und Handfeuerwaffen in Privathaushalten sollten komplett verboten werden. Das Aktionsbündnis forderte, Waffen in den Schützenvereinen in zertifizierte Tresore einzuschließen.
Die Vize-Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Wolfgang Bosbach und Fritz Rudolf Körper, wehrten sich gegen die Vorwürfe. "Ignoranz" sei diese Behauptung, so Körper. Bosbach hob hervor, wie wichtig Kontrollen seien, bei denen die korrekte Aufbewahrung von Waffen in Schießschränken überprüft werden. "Solche Kontrollen wirken natürlich nur, wenn sie unangekündigt erfolgen." Der Wohnungsinhaber muss die Kontrolleure nicht hereinlassen. Bei einer "beharrlichen Weigerung" wird aber, so der Vorschlag, seine Zuverlässigkeit geprüft. Kommen Waffen und Munition abhanden, drohen Geldstrafen oder Gefängnis bis zu drei Jahren. Die zentrale Verwahrung von Privatwaffen in zentralen Lagern wurde verworfen. Bosbach sprach von einem "gigantischen Aufwand". Es müssten 1000 Lager mit jeweils etwa 10 000 bis 11 000 Waffen errichtet werden. Die Waffenlobby hatte mit Musterbriefen im Internet massiv Stimmung gegen die Gesetzesänderung gemacht. Durchsetzen konnten Sportschützen und Jäger, dass großkalibrige Waffen weiter privat genutzt werden dürfen - allerdings erst ab 18 Jahren, nicht wie bisher ab 14.