Mit Kritik an der deutschen Integrationspolitik sorgt der türkische Ministerpräsident für Aufsehen. Das könnte auch Erdogans Verhalten im Kurdenkonflikt erzeugen.
Berlin/Osnabrück. Während Recep Tayyip Erdogan mit Kritik gegenüber der deutschen Integrationspolitik für Schlagzeilen sorgt, lassen zwei Anwälte aus Hamburg während des Deutschlandaufenthaltes des türkischen Ministerpräsidenten mit einem ganz anderen Fall aufhorchen. Die Anwälte haben bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen Erdogan sowie Verteidigungsminister Vecdi Gönül, dessen Vorgänger Sabahattin Çakmakoglu und mehrere hohe Militärs gestellt. Sie werden für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht, die angeblich seit 2003 im Kurdenkonflikt in der Südosttürkei begangen worden seien. Erdogan hält sich im Rahmen des 50. Jahrestages zum deutsch-türkischen Anwerbeabkommens derzeit zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf.
Grundlage der Anzeige, die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, ist das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002. Demnach können militärische Vorgesetzte und verantwortliche Politiker wegen geächteter Kriegsverbrechen international belangt werden, auch wenn die Taten außerhalb Deutschlands begangen wurden. Die Hamburger Anwälte Britta Eder und Heinz Jürgen Schneider vertreten darin Angehörige von Opfern und listen zehn exemplarische Fälle von extralegalen Hinrichtungen, Tötung von Gefangenen, Folter und Chemiewaffeneinsatz gegen kurdische Rebellen auf.
Die Anzeige stützt sich auf eigene Recherchen, die Auswertung türkischer Justizmaterialien und Berichte renommierter Menschenrechtsorganisationen. Zu den Fällen gehört beispielsweise das Schicksal von Uyfur und Ahmet Kaymaz, die am 21. November 2004 von türkischen Sicherheitskräften erschossen wurden. Vater und Sohn seien unbewaffnet gewesen und hätten vor ihrem Haus ihren Lastwagen entladen, als Polizisten das Feuer auf sie eröffneten. Die jüngeren Geschwister des damals zwölfjährigen Uyfur hätten beobachtet, wie die Polizisten dessen Kopf nach unten gedrückt und dann geschossen hätten. Die Polizisten hätten angeblich nach Bewaffneten gesucht. Es handele sich um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 VStGB. Der Fall erregte damals in der Türkei großes Aufsehen. Die Polizisten wurden lediglich wegen Tötung in Überschreitung legitimer Notwehr angeklagt und freigesprochen.
Ein weiterer Fall beschreibt einen angeblichen Chemiewaffeneinsatz gegen kurdische Rebellen durch die türkische Armee zwischen dem 8. und 15. September 2009. Damals hätten türkische Soldaten chemische Kampfstoffe in eine Höhle in der Nähe der Stadt Çukurca, in der südosttürkischen Provinz Hakkari, eingeleitet. Neun kurdische Kombattanten seien getötet worden. Dies könne durch Augenzeugen und von Experten überprüfte Fotografien belegt werden. Die Anzeige sieht dadurch den Verdacht begründet, dass ein Kriegsverbrechen nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VStGB vorliegt. Die Türkei ist Unterzeichnerstaat des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ), das den Einsatz von Giftgas verbietet.
Eingereicht wurde die Anzeige auf Initiative der Menschenrechtsorganisation MAF-DAD – Verein für Demokratie und internationales Recht e.V., des Völkerrechtlers Prof. Norman Paech, der Schriftstellerin Doris Gercke (Autorin der Fernsehserie Bella Block) der Ärztin Gisela Penteker (Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges IPPNW), des Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (Die Linke) und anderen.