Bundestag soll Gesetz über höhere Diäten für Abgeordnete beraten. Initiatoren sind CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne. Kritik von den Linken.
Berlin. Die Abgeordneten des Bundestages gönnen sich eine Gehaltserhöhung. Ihre Diäten sollen von derzeit 7668 Euro im Monat in den nächsten zwei Jahren jeweils um 292 Euro steigen. Ein entsprechendes Gesetz werde bereits kommende Woche im Bundestag beraten, hieß es am Montag aus Koalitionskreisen in Berlin. Hinter dem Vorstoß stehen demnach die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen. Die Linkspartei protestierte. Zuvor hatte die "Bild“-Zeitung von der Diätenerhöhung berichtet.
In den Koalitionskreisen wurde darauf verwiesen, dass die Diäten laut Gesetz den Bezügen von Bundesrichtern folgen sollen. Mit der jetzt erzielten Verständigung komme man in die Nähe, ohne dass diese Bezüge bereits erreicht würden. Es handele sich um eine "moderate Erhöhung“.
Der Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, nannte die geplante Erhöhung "überzogen und nicht vermittelbar“. Stattdessen müsse es einen Systemwechsel geben. "Die Diäten sollten an die Rentensteigerungen gekoppelt werden“, schlug Ernst vor. Die Linke werde versuchen, "diese Selbstbedienungsvorlage zu kippen“.
Mehr Geld für Wahlkampfkosten
Auch die Obergrenze für die sogenannte Wahlkampfkostenerstattung soll den Kreisen zufolge steigen – also die Gesamtsumme der Mittel für die staatliche Parteienfinanzierung. Geplant ist demnach eine Anhebung von derzeit 133 auf 141 Millionen Euro.
Außerdem soll den Kreisen zufolge eine Kommission unter Leitung des ehemaligen Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) über eine Reform der Altersversorgung für die Abgeordneten beraten. Bis Ende 2007 hatten die Parlamentarier Anspruch auf Altersentschädigung, wenn ein Abgeordneter dem Deutschen Bundestag acht Jahre, also zwei Wahlperioden angehörte. Seit 2008 gibt es schon Geld für diejenigen, die dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehörten.
Neben den Diäten erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale, die ihre Aufwendungen abdecken soll. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für das Wahlkreisbüro, die Wahlkreisbetreuung sowie Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 3.969 Euro monatlich.
Mitglieder des Deutschen Bundestages dürfen außerdem alle staatlichen Verkehrsmittel frei benutzen. In diesem Zusammenhang erhalten sie eine Freifahrkarte der Deutschen Bahn, die auch für die Berliner S-Bahn gilt. Kosten im Inland, die in Ausübung des Mandats unter anderem für Flug- und Schlafwagenreisen entstehen, werden bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet. (dapd)