Harscher Brief des Versicherungsamtes an Bayern: Minister Markus Söder soll Zahnärzte maßregeln, die Patienten nicht behandeln wollen.
München. Kassenpatienten sollen auch für den Rest dieses Jahres auf ihre gewohnte Zahnarztbehandlung zählen können. Wie ein Sprecher des Bundesversicherungsamtes (BVA) bestätigte, forderte BVA-Chef Maximilian Gaßner den bayerischen Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) auf, gegen Ärzte vorzugehen, die ihren Patienten aus finanziellen Gründen eine erforderliche zahnärztliche Behandlung verweigerten. Der BVA lägen dazu mehrere Beschwerden von Versicherten in Bayern vor.
Laut „Süddeutscher Zeitung“ ist das Schreiben Gaßners an Söder ungewöhnlich scharf. Er fordere den Minister auf, diese Praxis der Ärzteschaft sofort abzustellen. Auch die Patienten in Bayern müssten die notwendige zahnärztliche Behandlung erhalten. „Eine weitere Tolerierung dieser Aktion, deren Mittel und politischen Ziele leicht zu durchschauen sind, würde dem Rechtsstaat schweren Schaden zufügen.“ Das Vorgehen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und der bayerischen Zahnärzte sei „ohne Wenn und Aber rechtswidrig“.
Bayerische Zahnärzte fordern von der Kasse einen Nachschlag auf das für 2010 vereinbarte Budget . Das von der AOK überwiesene Geld reiche nicht aus, um alle Patienten zu behandeln, lautete die Begründung. Auf die Weigerung der AOK reagierten die Ärzte mit der Drohung, bis zum Ende des Jahres nur noch Schmerzpatienten zu behandeln. Länger planbare Therapien sollen ins kommende Jahr verlegt werden.
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte Anfang November gedroht, dass viele Kassenpatienten möglicherweise bei ihrem Zahnarzt in diesem Jahr nur noch in dringenden Fällen einen Termin bekommen, weil aus Sicht der KZBV bei vielen Krankenkassen die Budgets für die Behandlungen aufgebraucht sind. Krankenkassen und Politiker reagierten mit Unverständnis und hoben hervor, dass Patienten behandelt werden müssten.
Die Budgetüberschreitungen bei der Zahnarzt-Behandlung sind schon seit Jahren ein Streitthema. Seit 1993 wird für jede Krankenkasse in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung für die vertragszahnärztlichen Leistungen festgelegt.