Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Garg nennt das von Rösler geplante Gesetz zur Gesundheitsreform “unbefriedigend“.
Hamburg. Ihretwegen beschimpften CSU und FDP einander als Wildsau und Gurkentruppe. Heute soll sie - möglichst ohne begleitenden Streit - im Kabinett beschlossen werden: die Gesundheitsreform. Vorgesehen ist, dass ab 2011 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse wieder steigen, der Spielraum für Zusatzbeiträge erweitert wird und dass Krankenhäuser, Ärzte und Krankenkassen weniger Geld erhalten.
Das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) stößt auf deutliche Kritik. Nach der Ablehnung von Arbeitgebern und Gewerkschaften und Änderungswünschen der CSU sorgt Röslers Reform nun auch für Unmut in der FDP. Schleswig-Holsteins liberaler Gesundheitsminister und Vize-Regierungschef Heiner Garg sagte dem Abendblatt: "Ich bin enttäuscht, dass es der Bundesregierung nicht gelungen ist, einen großen Wurf einer Gesundheitsreform auf den Weg zu bringen." Er hätte sich eine viel stärkere Entkopplung der Gesundheitsbeiträge von den Löhnen gewünscht, sagte Garg weiter. "Jetzt hat sich die Koalition auf ein Drehen von Stellschrauben verständigt. Das ist unbefriedigend." Kritik äußerte der Landesminister auch an dem Festhalten des Gesundheitsfonds. "Man hätte wenigstens die Beitragsautonomie an die Krankenkassen zurückgeben müssen", so Garg. "Jetzt bleibt es bei Ulla Schmidts Gesundheitsfonds, den ich für völlig unsinnig halte."
Es sei sicher nicht der Anspruch von Philipp Rösler, jetzt weiter zu schauen, wo er Löcher im System stopfen könne. "Ich hoffe, die Koalitionspartner unterstützen ihn ab jetzt, das Gesundheitssystem dauerhaft zukunftsfähig zu machen." Garg betonte zugleich, dass das enttäuschende Ergebnis der Reform nicht am Bundesgesundheitsminister liege, sondern an der Union und speziell an der CSU. "Ich kann das Geplärre und dieses ausgesprochen populistische Spiel der CSU nicht mehr verstehen", kritisierte Garg. "Ich frage mich, ob die CSU eigentlich noch Interesse daran hat, erfolgreich in der Koalition mitzuarbeiten."
Zuvor hatte CSU-Sozialexperte Max Straubinger erneut beanstandet, dass die Zusatzbeiträge als Pauschale erhoben werden sollen. Der Bürokratieaufwand für den ergänzenden Sozialausgleich, mit dem eine zu hohe Belastung von sozial Schwächeren verhindert werden solle, sei nicht gerechtfertigt, so der CSU-Politiker.
SPD-Vize Manuela Schwesig kritisierte Röslers Gesetz im Abendblatt als "zutiefst sozial ungerecht". Die Reform sei unausgewogen, so Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin. "Arbeitnehmer werden nicht nur zu stark belastet. Es ist vor allem nicht einzusehen, dass sie deutlich mehr Lasten tragen sollen als die Arbeitgeber." Das habe mit einem solidarischen System nichts mehr zu tun. "Was wir brauchen, ist eine wirklich solidarisch finanzierte Bürgerversicherung."
Auch Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt hatte die Pläne der Koalition zuvor angegriffen und der Regierung vorgeworfen, stabile Beiträge versprochen zu haben, aber tatsächlich die Beiträge zulasten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jetzt deutlich zu erhöhen. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvize Ulrike Flach konterte: "Die Arbeitgeber machen es sich zu leicht. Die Absenkung des Beitrags war krisenbedingt, die Finanzkrise ist vorbei, die Gesundheitskosten müssen stabilisiert werden", sagte sie gestern. Ein zentrales Versprechen der Koalition, die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags, werde erfüllt. Damit seien die Lohnzusatzkosten planbar. "Das sollte selbst Herrn Hundt klar sein", machte die FDP-Politikerin deutlich.
Der Beitragssatz für die gesetzlichen Kassen soll von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Diese Beitragshöhe entspricht dann wieder dem Stand von Mitte 2009, bevor die Vorgängerregierung den Satz im Kampf gegen die Wirtschaftskrise mittels Steuermilliarden senkte. Die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer 8,2 Prozent.
Danach sollen die Arbeitgeber nicht weiter belastet werden, weil alle weiteren Kostensteigerungen durch Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern und einen Sozialausgleich aus Steuermitteln beglichen werden sollen. Für diesen Sozialausgleich soll es ein automatisiertes Verfahren geben, damit die Versicherten keine Anträge stellen müssen. Für die Rentner wird der Ausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung abgewickelt, für die Arbeitnehmer über die Arbeitgeber. Einen Ausgleich bekommen alle Versicherten, bei denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens übersteigt.