Die Beiträge steigen, die Bürokratie wächst. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verteidigt sein Konzept des Sozialausgleichs.
Berlin. Die deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen die geplante Gesundheitsreform der schwarz-gelben Regierungskoalition. Der Arbeitgeberverband BDA beklagt steigende Lohnnebenkosten und hohe Bürokratielasten. In einer BDA-Stellungnahme für eine interne Anhörung des Ministeriums heißt es: „Mit der geplanten Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes bricht die Koalition ihre Zusage, die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stabil zu halten.“
Die Koalition will den normalen Kassenbeitrag 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns anheben. Die Hälfte der Erhöhung geht zulasten der Arbeitgeber. Dies sei besonders gravierend, weil zu Beginn des kommenden Jahres auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte steige, heißt es weiter. Damit wachse die Beitragssumme in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel „äußerst kräftig“ von 39,6 auf 40,4 Prozent.
Auch die vorgesehene Neuregelung der Zusatzbeiträge stößt auf Kritik. Diese müssen die Kassen eintreiben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Die BDA-Experten kritisieren, dass die Unternehmen für die Abwicklung des Sozialausgleichs verantwortlich sein sollen.
Ein Sprecher von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) entgegnete, die Sorge vor zusätzlicher Bürokratie sei unbegründet. „Da der Sozialausgleich maschinell über die Buchhaltungscomputer der Arbeitgeber läuft, ist der Verwaltungsaufwand gering und durchaus verkraftbar.“ Die interne Anhörung ist Teil der Feinarbeit an Röslers Entwurf für die Reform, die die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung drastisch verändern soll. Nach der geplanten Anhebung des normalen Krankenkassenbeitrags zum Jahreswechsel sollen künftige Kostensteigerungen vom Arbeitnehmer allein über die Zusatzbeiträge zur Krankenkasse finanziert werden. Gleichzeitig soll der Sozialausgleich verhindern, dass der Einzelne mehr als zwei Prozent seines Einkommens zusätzlich aufbringen muss.