Finanzministerium rechnet mit 590 Millionen Euro weniger. Kassenbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Zusatzbeiträge steigen ebenfalls.
Hamburg/Berlin. Mit der geplanten Erhöhung der Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent ab dem 1. Januar 2011 kommen auf die Bundesregierung erhebliche Steuerausfälle zu. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. In dem Schreiben, das dem Hamburger Abendblatt (Sonnabend-Ausgabe) vorliegt, betragen die jährlichen Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer schätzungsweise 590 Millionen Euro und beim Solidaritätszuschlag etwa 30 Millionen Euro. Die Steuerausfälle werden verursacht, weil die Arbeitnehmer-Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abziehbar sind.
In dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk (CSU) heißt es auch, „dass die Arbeitgeber bestrebt sind, die Mehrkosten zu kompensieren“. In welchem Umfang dies gelinge, lasse sich nicht abschätzen. „Eine aussagefähige Bezifferung der tatsächlichen Steuermindereinnahmen ist insoweit nicht möglich“, so der Finanzstaatssekretär.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Birgitt Bender kritisierte die unklare Berechnungslage. „Die Bundesregierung ist nicht in der Lage zu berechnen, welche Steuerausfälle durch steigende Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung zukünftig zu erwarten sind“, sagte Bender dem Hamburger Abendblatt. Die Koalition blende eine für Bund und Länder problematische Nebenwirkung einfach aus. „Diese Steuerausfälle werden in Zukunft genauso steigen wie die als Zusatzbeitrag getarnten faktischen Kopfpauschalen “, sagte die Grünen-Politikerin.