Schon nächste Woche sollen die neuen Sätze vorgestellt werden. Die Ministerin will weg vom Namen Hartz als Relikt der rot-grünen Regierung.
Berlin/München. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze eine neue Bezeichnung der sozialen Grundsicherung als Basisgeld etablieren. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ werden im Arbeitsministerium derzeit verschiedene Namen für das neue Gesetz diskutiert. Ein Vorschlag laute „Basissicherungsgesetz für Erwerbsfähige und ihre Familien“. Ein endgültiger Name stehe aber noch nicht fest, sagte ein Ministeriumssprecher.
Die Bezeichnung „Hartz IV“ für die soziale Grundsicherung geht auf Peter Hartz zurück. Der Volkswagen-Vorstand hatte unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) jene Kommission geleitet, die die Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der rot-grünen Regierung vorbereitet hatte. Die Ministerin hatte zuletzt bereits mehrfach von „Basisgeld“ gesprochen und den Begriff Hartz IV vermieden, der als negativ besetzt gilt . Der Sprecher von der Leyens kündigte an, die neuen Regelungen sollten für die Bürger verständlicher sein als bisher.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die Berechnung der geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Kinder für grundgesetzwidrig erklärt. Bis zum Jahresende muss die Bundesregierung eine Neuregelung auf den Weg bringen. Nach dem Bericht der „Süddeutschen“ will von der Leyen am Montag einen ersten Teil des Gesetzentwurfs zur Diskussion stellen. Darin werde unter anderem die neue Berechnungsmethode dargelegt. Eine Woche später wolle das Ministerium die neuen Hartz-IV-Sätze veröffentlichen.
Der Regelsatz für einen alleinstehende Erwachsenen beläuft sich derzeit auf 359 Euro monatlich. Grundlage dafür ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Auf Kritik der Verfassungsrichter stießen insbesondere die Kinder-Regelsätze, die laut Urteil nicht allein anteilig von den Erwachsen-Regelsätzen abgeleitet werden dürfen.