Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Bischofskonferenz eingeleitet.
Freiburg. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch eingeleitet . Der Freiburger Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von „Report Mainz“. Das Erzbistum Freiburg wies den Vorwurf als haltlos und „sensationsheischend“ zurück.
Nach Angaben des Freiburger Oberstaatsanwalts wurde das Verfahren wegen einer Anzeige eines mutmaßlichen Opfers eingeleitet, das in den 60er Jahren von einem Pater im Kloster Birnau im Erzbistum Freiburg missbraucht worden sein soll. Der Anzeigenerstatter wirft Zollitsch vor, er habe von dem Missbrauch gewusst, aber als Personalreferent im bischöflichen Ordinariat Freiburg 1987 die erneute Anstellung des Paters in Birnau am Bodensee veranlasst.
Maier sagteP, das Verfahren sei „ohne weitere Prüfung“ an die Staatsanwaltschaft Konstanz weitergeleitet worden, da dort gegen den Pater bereits ermittelt werde. „Zur Substanz der Vorwürfe kann ich mich deshalb nicht äußern“, fügte der Oberstaatsanwalt hinzu. In Konstanz lagen die Akten nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch noch nicht vor.
Das erzbischöfliche Ordinariat Freiburg wies den Vorwurf scharf zurück. Er sei „sensationsheischend formuliert“ und solle „Medieninteresse provozieren“, erklärte das Ordinariat am Freitag. Erzbischof Zollitsch habe keinesfalls die Anstellung des Paters in Birnau veranlasst. Der Pater habe vielmehr zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehört. Deren Zusammensetzung werde vom Abt des Ordens „eigenständig“ geregelt.
Zudem sei der Missbrauchsfall der Erzdiözese erst 2006 bekannt geworden. Danach sei der zuständige Zisterzienserorden sofort informiert worden. Das Ordinariat betonte, dass Zollitsch als ehemaliger Personalreferent insoweit „weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren, noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters gewusst“ und einen solchen Einsatz „schon gar nicht veranlasst“ habe.