Hannover. Muss die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, zurücktreten, weil sie betrunken Auto fuhr? Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte, dass die Bischöfin am Sonnabendabend von der Polizei gestoppt wurde, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen, einem VW Phaeton, eine rote Ampel missachtet hatte. Eine Blutprobe bei Käßmann habe 1,54 Promille Alkohol ergeben.
Der Rat der EKD beriet gestern bis in den Abend bei einer Telefon-Krisenkonferenz über Konsequenzen. Der Bischof der Landeskirche Braunschweig, Friedrich Weber, sagte: "Die Lage ist sowohl für die hannoversche Landeskirche als auch für die EKD schwierig."
Der Hamburger Pfarrer und Leiter der konservativen Konferenz Bekennender Gemeinschaften, Ulrich Rüß, bezeichnete den Vorfall als "Super-GAU". Dem Abendblatt sagte er: "Die Konsequenz, die sie zieht, muss ihre Sache sein."
Katrin Göring-Eckardt, Präses der EKD-Synode, nannte eine Fahrt mit 1,5 Promille in der ARD "nicht akzeptabel". Sie wisse aus Gesprächen mit Käßmann, dass diese von ihrem Fehlverhalten selbst am meisten getroffen sei.
Margot Käßmann (51) hat alle Termine für die nächsten Tage abgesagt: "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe, und bedauere das zutiefst", sagte sie. Ihr droht ein Strafverfahren mit einer Geldstrafe von etwa einem Monatseinkommen sowie ein Fahrverbot von bis zu einem Jahr. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig.