Parlamentschefin Sylvia Bretschneider schloss Udo Pastörs (NPD) aus einer laufenden Sitzung aus. Er hatte nationalsozialistische Ziele befürwortet.
Schwerin. Wegen seiner ausdrücklichen Befürwortung nationalsozialistischer Kriegsziele ist der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, am Donnerstag von der laufenden Sitzung ausgeschlossen worden. Einen Tag nach einer Holocaust-Gedenkfeier des Parlaments, dem die sechs NPD-Abgeordneten ferngeblieben waren, hatte die Partei in einem Antrag die Errichtung eines Denkmals für die Opfer des 1945 untergegangenen deutschen Flüchtlingsschiffes „Wilhelm Gustloff“ gefordert. In der Debatte sorgte Pastörs für den Eklat.
SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery warf der NPD vor, das Leid dieser Menschen für ihre Propaganda missbrauchen zu wollen. Er erinnerte an die Ursachen der Tragödie, als das mit mehr als 9000 Flüchtlingen besetzte Schiff am 30. Januar 1945 von der Sowjet-Marine in der Ostsee versenkt wurde. „Sie liegen, Herr Pastörs, im Größenwahn eines diktatorischen Regimes“, sagte Nieszery. Als Hitlers Ziele nannte er: „1. Die Vormachtstellung der sogenannten „arischen Rasse“ sichern. 2. Lebensraum im Osten erobern. 3. Vernichtung des „jüdischen Bolschewismus“.“ Darauf entgegnete Pastörs nach Angaben von Ohrenzeugen: „Das war doch eine gute Idee, das letzte.“
Parlamentspräsidentin Sylvia Bretschneider verwies Pastörs erst nach dem Ende von Nieszerys Rede des Saales. „Ich wollte, dass Sie sich alles anhören“, begründete sie die Verzögerung. Nieszery, dessen Vater selbst zu den Flüchtlingen aus dem ehemaligen Ostpreußen zählte, hatte eine Reihe von Gräueltaten der Nazis an Juden in der Ukraine und in Russland aufgezählt. Pastörs hatte in seiner Rede den internationalen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar in seiner Rede zuvor als „einseitigen Schuldkult“ bezeichnet.
Mit einer Änderung der Geschäftsordnung hatte der Landtag erst am Mittwoch erweiterte Sanktionsmöglichkeiten bei Ordnungsverstößen beschlossen. Der Parlamentspräsident kann einem Redner im Plenum nunmehr bei „gröblicher Verletzung der Ordnung“ sofort das Wort entziehen. Bislang war dies nur nach drei Ordnungsrufen möglich. Auch der Ausschluss von laufenden Sitzungen ist nach der neuen Geschäftsordnung sofort möglich. Davon machte Bretschneider nun erstmals Gebrauch. Vor allem NPD-Abgeordnete waren in der Vergangenheit immer wieder vom Präsidium zur Ordnung gerufen und in Einzelfällen wegen fortgesetzter Provokationen auch des Saales verwiesen worden.