Der Vorsitzende der Schweriner NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, soll eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen.
Saarbrücken/Schwerin. Weil er gegen Juden und Türken gehetzt hat, ist der Vorsitzende der Schweriner NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, am Donnerstag vom Amtsgericht Saarbrücken verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Pastörs bei einer NPD-Veranstaltung in Saarbrücken am Aschermittwoch vergangenen Jahres der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Es verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Zudem soll der 57-Jährige eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen. Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten.
Der Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und mindestens 6000 Euro Geldstrafe plädiert. Das Gericht sah den Tatbestand des „Aufstachelns zum Rassenhass“ insbesondere erfüllt durch den Begriff „Judenrepublik“ und den im Zusammenhang mit Türken verwendeten Begriff „Samenbomben“, die Pastörs benutzt hatte. Der NPD-Mann habe „nationalsozialistisches Wortgut“ verwendet, sagte die Richterin. Strafmildernd wertete sie, dass Pastörs nicht vorbestraft sei.
Der 57-Jährige hatte den Vorwurf der Volksverhetzung zuvor vehement bestritten. Er berief sich auf die „Meinungsfreiheit“. Er sei „vollkommen unschuldig hierher zitiert worden“, sagte er in seinem Schlusswort. Die Staatsanwaltschaft sei aufgrund eines NDR-Fernsehbeitrags aktiv geworden, der nur kleine, aus dem Zusammenhang gerissene Fragmente seiner Rede wiedergebe.
Das bestritt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Im Gericht war zunächst der Fernsehbeitrag gezeigt und dann ein Audio-Mitschnitt der rund einstündigen Rede abgespielt worden. Pastörs und sein Anwalt sprachen von einem „politisch motivierten Prozess“. Sein Verteidiger sagte, rechtlich seien alle Äußerungen Pastörs nicht strafbar. Er plädierte auf Freispruch.
Den Prozess verfolgten rund zwei Dutzend Journalisten. Die knapp 50 Besucherplätze waren komplett – größtenteils mit Anhängern und Sympathisanten Pastörs – gefüllt. Die Besucher wurden am Eingang auf Waffen untersucht. Der Strafrahmen für Volksverhetzung liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.
Der rechtspolitische Sprecher der Schweriner CDU-Landtagsfraktion, Armin Jäger, äußerte sich „erfreut“ über das Urteil. „Es ist wichtig, dass der Rechtsstaat klare Kante zeigt und Grenzen deutlich markiert.“ Das Urteil sollte anderen Gerichten als Maßstab dienen, meinte Jäger.