Der Fraktionschef der NPD im Schweriner Landtag war im Mai zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Saarbrücken/Schwerin. Das Landgericht Saarbrücken hat die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs wegen Volksverhetzun g am Dienstag bestätigt. Das Amtsgericht hatte den Fraktionschef der rechtsextremen Partei im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Mai zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen waren Pastörs wie auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Pastörs hat nach Überzeugung des Gerichts im Februar 2009 auf einer Veranstaltung in Saarbrücken gegen Juden und Türken gehetzt.