Jetzt fordern auch Politiker eine bessere Ausbildung der Sicherheitskräfte am Flughafen. Nur jeder zehnte Mitarbeiter ist Bundespolizist.
Berlin/Hamburg. In der Debatte um verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen haben führende Politiker der Regierungskoalition bessere Arbeitsbedingungen und höhere Qualifikationen für Kontrolleure angemahnt. Es müsse genau betrachtet werden, ob es an Flughäfen genügend Sicherheitspersonal gebe und wie gut dieses ausgebildet sei, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der „Südwest Presse“.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Körperscanner forderte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), ein zusätzliches Sensibilitäts- und Moraltraining für Sicherheitsleute an Flughäfen. „Wir brauchen eine ethische Schulung des Personals“, sagte er der „Welt“. Zugleich sprach er sich dafür aus, Mitarbeiter besser zu entlohnen, um die Qualität der Kontrollen zu verbessern. Die „Fummler" sollen ihren schlechten Ruf verlieren.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Vorstöße für eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. „Das ist lobenswert. Das sind neue Töne“, sagte der für den Bereich der Bundespolizei und damit auch für Flughäfen zuständige GdP-Vertreter Josef Scheuring. Wegen der immer niedrigeren Bezahlung lebten viele private Sicherheitsleute heute aber „in Existenznot“.
Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei sind von den bundesweit etwa 10 000 Arbeitsplätzen in diesem Bereich inzwischen nur noch etwa 1000 mit Beamten der Bundespolizei besetzt. Die Privatisierung der Passagier- und Gepäckkontrollen an den Flughäfen wurde 1993 von der damaligen Bundesregierung aus Union und FDP eingeleitet. Aber nur frei werdende sowie neu geschaffene Stellen wurden in den folgenden Jahren ausgeschrieben und schrittweise an Firmen vergeben. In deutschen Terminals arbeiten deshalb bis heute private Sicherheitsleute und Bundespolizisten nebeneinander.
An den Auftragsausschreibungen können grundsätzlich alle Sicherheitsfirmen teilnehmen, die die allgemeinen branchenspezifischen Zulassungskriterien der Behörden erfüllen. Für deren Einhaltung sind prinzipiell die Länder zuständig. Will ein Unternehmen – wie im Fall der Flughafenkontrollen Bundesaufgaben wahrnehmen, ist zusätzlich allerdings auch der Bund beteiligt.
Zudem müssen die jeweiligen Angestellten dieser Unternehmen über bestimmte Qualifikationen verfügen. Nach Paragraph 5 des Luftsicherheitsgesetzes kommt die Übertragung von derart sensiblen öffentlichen Aufgaben nur an „geeignete Personen“ in Frage.
Wer als Luftsicherheitsassistent – so die offizielle Berufsbezeichnung – in der Passagier- und Gepäckabfertigung arbeiten will, muss sich in einem Lehrgang mit Rechtsfragen, Waffenkunde, dem Auswerten von Röntgenbildern und dem Umgang mit Fluggästen befassen. Die mehrwöchige Qualifikation wird entweder von großen Firmen selbst oder von Berufsausbildungsakademien angeboten und endet mit einer Prüfung bei der Bundespolizei, deren Ablauf geheim ist.
Das Einkommen der Kontrolleure tendiert heute meist in Richtung Mindestlohn und beträgt oft lediglich um die 1000 Euro netto im Monat. Gerade in Ballungszentren sei dies zu wenigm beklagt die Gewerkschaft der Polizei. „Da bleiben irgendwann die Qualität und die Motivation auf der Strecke“, meint Scheuring. (AFP/abendblatt.de)