2010 wird sich vieles ändern. Im zweiten Teil seiner Serie zeigt das Abendblatt, welche Vorteile das Jahr für Familien und Erben bringt.
Hamburg. Das Hamburger Abendblatt hat in einer dreiteiligen Serie die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr zusammengefasst. Im ersten Teil ging es um Arbeit, Verbraucher und Unternehmen . Im zweiten Teil dreht sich sich alles um Familien und Erben.
Kindergeld und Freibetrag
Das Kindergeld steigt um 20 Euro je Kind: auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 für das dritte und auf 215 Euro für das vierte und weitere Kinder. Der jährliche Freibetrag erhöht sich von 6024 auf 7008 Euro.
Ehegatten-Besteuerung
Für Doppelverdiener-Ehepaare gibt es ein neues, freiwilliges "Faktorverfahren". Danach können Ehepartner mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst im Nachhinein beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Das Ziel dabei ist, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
Elterngeld
Das Elterngeld kann höher ausfallen, wenn sich die werdenden Mütter und Väter vor der Geburt für eine andere Steuerklasse entscheiden. Der Wechsel ist erlaubt. Ist das Netto höher, erhält man in der Zeit des Elterngeldbezuges mit Kind eine höhere Summe.
Schwangerenberatung
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird reformiert. Ein Arzt muss eine Schwangere mit einem auffälligen Befund über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderungen informieren. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.
Unterhalt
Der Höchstbetrag für gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsleistungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt von 7680 auf 8004 Euro. Aber auch Millionen von Scheidungs- und Trennungskindern erhalten einen höheren Anspruch. Die genauen Sätze der bundesweit geltenden "Düsseldorfer Tabelle" werden am 6. Januar veröffentlicht. Nach Schätzungen von Fachanwälten sollen die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 Prozent steigen. Das Finanzamt erkennt künftig auch Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners an, die über der Höchstgrenze liegen.
Erben
Die große Reform der Großen Koalition wird noch einmal nachgebessert. Für erbende Geschwister, Nichten und Neffen gibt es jenseits ihres Freibetrages von 20 000 Euro einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent (bisher 30 bis 50 Prozent).
Pflichtteil
Bisher konnte der Pflichterbteil verweigert werden, wenn der Erbe einen gegen den Willen des Verstorbenen sprechenden Lebensstil hatte. Das entfällt nun, wie der Experte Prof. Klaus Michael Groll (Deutsches Forum für Erbrecht) erklärt. Künftig muss der Erbe für eine Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden sein, um ihm den Pflichtteil entziehen zu können. Hat der Erbe den Verstorbenen, seinen Partner oder eine nahestehende Person angegriffen und verletzt, kann der Pflichtteil ebenfalls weg sein.
Pflege
Hat ein Kind oder Enkel den Verstorbenen vor dem Tod gepflegt, kann er eine "Sondervergütung" verlangen, bevor das Erbe aufgeteilt wird. Dazu muss der Pflegende keine Einkommenseinbußen mehr nachweisen.
Unternehmenserben
Für Firmenerben werden die Auflagen für eine Steuerbefreiung gelockert. Führt ein Nachfolger eine Firma fort, bleiben 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma fünf (statt vorher sieben) Jahre weiter besteht und die Lohnsumme nicht unter 400 Prozent der Ausgangssumme gesunken ist. Die Lohnsummenregelung gilt erst ab 20 Mitarbeitern. Für eine Steuerfreiheit gelten sieben Jahre Fortführung der Firma und 700 Prozent der Lohnsumme.
Im dritten Teil der Serie wird es um die tief greifenden Änderungen bei Gesundheit, Rente und Steuern gehen.