Etwa drei Millionen Rentner in Deutschland zahlen derzeit Steuern. Zwei Millionen dürften demnächst dazukommen, schätzt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek.
Hamburg. Etwa drei Millionen Rentner in Deutschland zahlen derzeit Steuern. Zwei Millionen dürften demnächst dazukommen, schätzt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek. Und das liegt nicht nur am Nebenjob oder an den Zusatzeinkünften, bei denen die Rentner schon heute an den Fiskus denken müssen. Von Oktober an - kurz nach der Bundestagswahl - erhalten die Finanzämter die Rentenbezugsmitteilungen. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 müssen deutlich mehr Rentner eine Steuererklärung machen. Allerdings haben viele das vergessen oder verdrängt. Ihnen drohen Nachzahlungen. Doch, so glaubt die Steuergewerkschaft, tatsächlich nachgefordert wird erst ab einem Nachzahlungsbetrag von mindestens 200 Euro. Erst dann lohnt sich für das Finanzamt der Aufwand. Das Hamburger Abendblatt hat die wichtigsten Fragen zur Rentenbesteuerung zusammengestellt.
Warum müssen auch Rentner Steuern zahlen?
Bis 2004 wurden Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur zu einem kleinen Teil besteuert (Ertragsanteil), die Pensionen von Beamten und aus betrieblicher Altersvorsorge hingegen fast in voller Höhe. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies grundgesetzwidrig ist, weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Das Alterseinkünftegesetz führte die nachgelagerte Besteuerung ein. Die Renten werden bei der Auszahlung schrittweise höher besteuert, während die Arbeitnehmer immer größere Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer befreien können. So soll auch die private Vorsorge gefördert werden.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Erklärung wird immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser beträgt 2009 für Alleinstehende 7834 Euro, für Verheiratete 15 668 Euro. Ab 2010 liegt er bei 8004 Euro und 16 008 Euro.
Für welche Einkünfte müssen Steuern gezahlt werden?
Versteuert werden müssen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, monatlich ausgezahlte, private Leibrentenversicherungen, Riester-Renten und Hinterbliebenenrenten. Einige Betriebsrenten bleiben steuerfrei, wenn sie als Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen wurden.
Wer muss Steuern zahlen?
Wer lediglich eine gesetzliche Rente bezieht, kann seine Steuerpflicht mit dieser Faustregel abschätzen: Alleinstehende, die seit 2005 oder früher nicht mehr als rund 19 000 Euro pro Jahr bekommen, müssen keine Steuern zahlen. Für Ehepaare beträgt der jährliche Grenzwert rund 38 000 Euro. Wegen der schrittweisen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung liegt der steuerfreie Betrag bei denjenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, bei nur noch 16 200 Euro im Jahr (Ehepaare 32 000). Diese Faustregel gilt nur, solange man keine zusätzlichen Einkünfte aus Vermietung Kapitalvermögen oder ähnlichem bezieht.
Wie hoch ist die Rentensteuer?
Wie groß der steuerpflichtige Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 oder früher in den Ruhestand ging, muss 50 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Seitdem wächst der Satz bis 2020 jährlich um zwei Prozent, ab 2021 um ein Prozent. Wer dieses Jahr in Rente geht, muss 58 Prozent aller Einnahmen versteuern. Bei denjenigen, die im Jahr 2040 in den Ruhestand gehen, sind es dann 100 Prozent. Der einmal zugeteilte Satz gilt für den Rest des Lebens. Die Einkommenssteuer variiert dann von 15 bis 42 Prozent (Spitzensteuersatz). Und es müssen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Einkommenssteuer) sowie Kirchensteuer gezahlt werden.
Warum kontrollieren die Finanzämter?
Durch das "Rentenbezugsmitteilungsverfahren" müssen alle Banken, Lebensversicherer und die Deutsche Rentenversicherung den Finanzbehörden melden, an wen sie welche Altersbezüge ausgezahlt haben.
Wie können Rentner Steuern sparen?
Von ihren Renteneinkünften können Senioren eine Reihe von Ausgaben abziehen, etwa Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Pauschale für Werbungskosten beträgt 102 Euro, die Sonderausgabenpauschale 36 Euro. Auch den Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung können sie abziehen. Die Steuerlast lässt sich zudem durch den Altersentlastungsbetrag senken. Damit lassen sich alle Einkünfte drücken - bis auf die Renten. Er wird allen gewährt, die 65 Jahre und älter sind. In diesem Jahr liegt er bei 33,6 Prozent und ist auf maximal 1596 Euro begrenzt. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freibetrag.