Er gehörte vor 30 Jahren zu den zentralen Figuren der RAF: Christian Klar war zwischen 1977 und 1982 an fast allen Aktionen der Roten Armee Fraktion (RAF) beteiligt. Heute wurde der 56-Jährige nach 26 Jahren aus dem Gefängnis in Bruchsal bei Karlsruhe entlassen. Bildergalerie: Chronik der RAF
Bruchsal. Seit heute Vormittag ist er ein freier Mann: Christian Klar hat seine Strafe abgesessen und kann sich seit heute wieder auf ein ziviles Leben einstellen. Klars Freilassung ist umstritten.
Klar war vor gut 30 Jahren einer der Haupt-Akteure der RAF. Er kämpfte immer an vorderster Front. Bereits in den Siebzigern versuchte er sich in der Roten Armee Fraktion zu beweisen. 1974 besetzte er zusammen mit seinen neuen Verbündeten das Büro des Amnesty International in Hamburg, am 5. Januar 1977 versuchte er am Schweizer Grenzübergang Riehen einen Polizisten zu erschießen. Er verfehlte ihn zwar, hatte sich durch die Aktion dann aber einen Namen bei der RAF gemacht.
Es folgten die spektakulären Mordanschläge auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto sowie die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Zudem war er mit dabei, als die RAF einen Anschlag auf einen Raketenwerfer der Bundesanwaltschaft verübte. Dieser schlug jedoch fehl.
Klar, der 1952 in Freiburg geboren wurde, galt als äußerst skrupellos. Bei einem Banküberfall in Zürich im Jahr 1979 zerrte er auf der Flucht eine hilflose Frau aus dem Auto und schoss ihr in die Brust. Sie überlebte mit viel Glück.
1982 wurde der damalige Terrorist dann verhaftet, 1985 wurde er vom Oberlandesgericht in Stuttgart wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sieben Jahre später folgte eine weitere Verurteilung. 1998 legte das Gericht die Mindesthaftzeit auf 26 Jahre fest - wegen "besonderer Schwere der Schuld".
Letztes Jahr hatte Klar ein Gnadengesuch eingereicht. Da er jedoch weder Mitgefühl noch Reue zeigte, lehnte Bundespräsident Horst Köhler den Antrag ab. Derzeit gilt der 56-jährige frühere Terrorist nicht mehr als gefährlich. Das bescheinigten ihm zwei Gutachter und selbst die Bundesanwaltschaft. Klar selbst hatte 1997, ein Jahr vor der Auflösungserklärung der RAF, geschrieben: "An die Wiederbelebung einer Strategie des bewaffneten Kampfes denke ich nicht."