Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Christian Klar einst als Sühne für seine Verbrechen eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren auferlegt. Diese Zeit...
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Christian Klar einst als Sühne für seine Verbrechen eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren auferlegt. Diese Zeit läuft für den einstigen RAF-Terroristen am 3. Januar 2009 ab. Laut Gericht besteht keine Rückfallgefahr. Und deshalb wird Christian Klar nach den Prinzipien des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates aus der Haft entlassen. Und dieser Staat, den Klar als RAF-Mitglied aufs Heftigste bekämpft hat, schenkt ihm jetzt die Freiheit.
Eigentlich Justizroutine, aber im Fall Christian Klar ist die rechtliche nicht von der emotionalen Seite zu trennen. Die Angehörigen der RAF-Opfer verzeihen dem heute 56-Jährigen nicht, dass er sich weder für seine Taten entschuldigt hat, noch Reue zeigt. Klars Verhalten ist moralisch verwerflich, aber es erfüllt keinen Straftatbestand.
Mit seiner Schuld, mit seinen Taten wird Christian Klar sich auseinandersetzen müssen, bis er stirbt. Also doch lebenslänglich - wenn auch nicht hinter Gittern, aber doch als Gefangener seiner selbst.