Für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand wird zumeist die Altersteilzeit genutzt. Die Teilrente ist dagegen kaum bekannt. Ende 2006 gab es nur 4037 Teilrentner. Rentenversicherte können nach mindestens 35 Jahren Beitragszahlung eine Teilrente beantragen, zumeist erst bei Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren. Sie können wählen zwischen einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln des bis dahin erreichten Anspruchs auf die reguläre Rente. Dafür müssen sie Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat Rentenbezug hinnehmen - zwar nur auf die Höhe der Teilrente, aber dafür für den Rest ihres Lebens.
Der Vorteil einer Teilrente liegt im Zuverdienst: Je niedriger die Teilrente ist, desto höher darf der Zuverdienst ohne Abzüge bei der Rente sein: von 1836 Euro monatlich bei einer Drittel-Rente bis hin zu 917 Euro bei einer Zwei-Drittel-Rente. Vollrentner dürfen dagegen monatlich höchstens 400 Euro hinzuverdienen.