Die Mißstände bei der Visa-Vergabe sind vor allem durch ein Urteil des Landgerichts Köln in den Blickpunkt gerückt. Der als Bandenchef angeklagte Deutsch-Ukrainer Anatoli B. mußte sich in dem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz und Visa-Betrugs verantworten. Das Gericht verurteilte ihn im Februar 2004 zu fünf Jahren Haft, weil er eine große Zahl Ukrainer in die Bundesrepublik eingeschleust hatte. Nach Einschätzung des Gerichts half ihm dabei indirekt der Volmer-Erlaß, mit dem das geltende Recht ausgehebelt worden sei. Dies sei ein "kalter Putsch" gegen die bestehende Gesetzeslage gewesen, kritisierte Richter Höppner in der Begründung. Zudem wertete es die Kölner Kammer ausdrücklich als strafmildernd, daß die bestehenden Regelungen für die Visa-Erteilung dem Verurteilten die Tatausführung erleichtert hätten. B. wird sich im übrigen demnächst erneut wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen: Nach Bekanntwerden weiterer Fälle erhob die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach dem ersten Urteil erneut Anklage gegen den eingebürgerten Ukrainer.