Karlsruher Richter sehen Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gefährdet. 322 Beschuldigte ermittelt, Wohnungen durchsucht. Internet-User hatten rund 80 Euro an philippinische Bank überwiesen.
Karlsruhe. Im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet darf die Polizei sämtliche Kreditkarten Deutschlands nach verdächtigen Zahlungen ins Ausland überprüfen. Sie verstoße damit nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Konteninhaber, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die gezielte Fahndung nach Straftätern sei dabei als wichtiger einzuschätzen. Damit scheiterten die Verfassungsbeschwerden von zwei Konteninhabern. (AZ: 2 BvR 1372/07).
Im aktuellen Fall hatte die Zentralstelle gegen Kinderpornografie in Halle ab März 2006 rund 20 Millionen Kreditkarten überprüft, um so Konteninhabern auf die Spur zu kommen, die für die Freischaltung einer Kinderpornoseite 79,90 US-Dollar an eine philippinische Bank überwiesen hatten. Bei dem bis dahin einzigartigen Datenabgleich wurden 322 Beschuldigte ermittelt, deren Wohnungen und Geschäftsräume dann durchsucht wurden.
Alle Kreditinstitute, die in Deutschland die Master- und Visacard ausgeben, wurden angeschrieben und mussten Kunden mit solchen Überweisungen nennen. Die elektronische Durchsuchung von 20 Millionen Kreditkartenrechnungen haben die Kreditinstitute durchgeführt. Die Geräte zeigten nur bei Überweisungen des Betrags auf das genannte philippinische Konto einen Treffer an.
Die beiden Männer, die jetzt Verfassungsbeschwerde einlegten, gehörten zu den Unverdächtigen, deren Daten nicht an die Ermittler gelangten. Sie sahen dennoch ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, da die millionenfache Überprüfung einen Einschüchterungseffekt habe. Die Maßnahme sei einer Rasterfahndung nahe gekommen, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe. Doch die Verfassungshüter bezeichneten die Aktion als rechtens.