Im Kampf gegen Kinderpornografie dürfen Ermittler Millionen Kreditkarten auf verdächtige Zahlungen maschinell überprüfen lassen. Das hat das...
Karlsruhe. Im Kampf gegen Kinderpornografie dürfen Ermittler Millionen Kreditkarten auf verdächtige Zahlungen maschinell überprüfen lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern entschieden. Damit war die von der Staatsanwaltschaft Halle verfügte Überprüfung von 20 Millionen Kreditkarten verfassungsgemäß, mit der im Jahr 2006 die Besteller von Kinderpornografie herausgefiltert wurden. Die Verfassungsbeschwerden zweier unschuldiger Kreditkarteninhaber, die von der elektronischen Abfrage betroffen waren, wurden mangels Erfolgsaussicht nicht angenommen. Zur Begründung heißt es, durch die maschinelle Überprüfung sei es zu keinem Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gekommen. Die Staatsanwaltschaft Halle war 2006 auf eine Internetseite zur Vermittlung kinderpornografischer Schriften aufmerksam geworden. Besteller mussten per Kreditkarte 79,99 Dollar an eine philippinische Bank überweisen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein. Alle Kreditinstitute, die in Deutschland die Master- und Visacard ausgeben, wurden angeschrieben und mussten Kunden mit solchen Überweisungen nennen. 322 Kundendaten wurden herausgefiltert.