Der Regierungschef hat sich schriftlich erklärt: Demnach kann er sich nicht an den Skiunfall erinnern. Althaus übernimmt jedoch die Verantwortung für den Tod Beata Christandls. Bilder vom Ski-Unfall.

Hamburg. Der Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten kommt in Österreich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat Anklage gegen den 50-jährigen CDU-Politiker wegen fahrlässiger Tötung erhoben, wie Staatsanwalt Walter Plöbst bestätigte. Der Strafantrag wurde beim Bezirksgericht Irdning eingereicht.

In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft erklärte Althaus, dass er auf das Recht, persönlich vernommen zu werden, verzichte. Stattdessen nahm er schriftlich stellung. Er erklärte nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Ob diese Aussage des Ministerpräsidenten auch ein Schuldeingeständnis ist, wollte der Rechtsanwalt des Ehemanns der tödlich verunglückten Beata Christandl, Alexander Rehrl, nicht beurteilen. Doch sagte er dem Abendblatt: "Dass Dieter Althaus die Verantwortung für den Tod der Frau übernimmt, ist eine Formulierung, die für sich spricht."

Zudem sieht Althaus einem Schadenersatz entgegen, der aber außergerichtlich geklärt werden soll. "Wir sind auf einem sehr guten Weg", sagte Rehrl zu der erwarteten zivilrechtlichen Einigung.

Der Ministerpräsident war am Neujahrstag als Skifahrer auf der Riesneralm im österreichischen Bezirk Liezen mit der 41-jährigen Frau zusammengeprallt. Die Frau starb, Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war Althaus an der Kreuzung von der Piste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und nach zwölf bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Frau kollidiert.

Nach Angaben des Staatsanwalts Plöbst kommt es nach österreichischem Recht auf jeden Fall zu einem Prozess. Dort muss eine Anklage nicht wie in Deutschland erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Nach österreichischem Recht könne Althaus sich aber durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen. Wann es zum Verfahren kommt, ließ Plöbst offen. Üblicherweise dauere es zwei bis vier Wochen, bis ein Termin für ein Verfahren festgelegt werde.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring sagte, aus der Sicht vieler Menschen gehe es hier um einen Sportunfall. An der Haltung der CDU ändere sich nichts. "Wir erwarten Dieter Althaus in der Politik zurück, wenn er genesen ist. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Leoben hat keinen Einfluss auf unsere Entscheidung, Dieter Althaus am 14. März als Spitzenkandidaten aufzustellen", sagte Mohring.

Althaus erholt sich seit Mitte Januar in einer Reha-Klinik am Bodensee von seinen Verletzungen. Sein Gesundheitszustand hatte in den vergangenen Wochen wiederholt Zweifel genährt, ob er rechtzeitig zum bevorstehenden Wahlkampf in die Politik zurückkehrt. Nach Einschätzung seiner Ärzte kann er noch vor der Sommerpause im Juni wieder seine politische Arbeit aufnehmen.