Die Regelung gilt seit dem 14. Januar und endet am 31. Dezember 2009 . Profitieren können alle Besitzer eines neun Jahre alten oder älteren Gebrauchtwagens (Erstzulassung vor dem 14.1.2000), der seit mindestens einem Jahr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Der Halter muss sein Altfahrzeug verschrotten und abmelden. Parallel kauft er einen Neu-, Jahres- oder Leasingwagen ab Euro-4-Abgasnorm und meldet ihn bei der Zulassungsstelle an. Jahreswagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Wer vor Ende Juni einen Neuwagen kauft, kann den Steuerbonus aus dem ersten Konjunkturpaket mitnehmen. Wer bis dahin einen umweltfreundlichen Neuwagen zugelassen hat, muss für ein Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen. Bei besonders schadstoffarmen Modellen läuft die Befreiung bis Ende 2010.

Es ist Eile geboten: Die 1,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für die Verkaufsförderung zur Verfügung stellt, werden nach dem "Windhundverfahren " ausgezahlt: Wer anfragt, wenn der Topf ausgeschöpft ist, bekommt keine Prämie mehr. Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Dort müssen mit Originaldokumenten (keine Kopien) die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrotthändler sowie die Zulassung des alten und neuen Wagens auf den eigenen Namen nachgewiesen werden. Die Behörde prüft die Unterlagen und überweist die 2500 Euro. Ab 27. Januar können die Anträge auf der Internetseite www.bafa .de heruntergeladen werden. Das BAFA hat unter der Rufnummer 06196/90 84 70 eine Telefon-Hotline geschaltet. Wegen des riesigen Andrangs kommen Anrufer aber schwer zu einem Berater durch.