Fünf Euro Zuschuss für die private Pflegeversicherung und Betreuungsgeld. Diese beiden Gesetzesvorhaben wurden auf den Weg gebracht.
Berlin. Das Bundeskabinett hat zwei in der Koalition lange umstrittene Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht: Betreuungsgeld und Zusatz-Pflegeversicherung. Eltern, die für ihr Kleinkind keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld erhalten. Und wer eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, soll dafür im Monat 5 Euro Zuschuss vom Staat erhalten.
Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände warfen nach der Kabinettsentscheidung am Mittwoch Schwarz-Gelb Steuerverschwendung und Klientelpolitik vor. Hamburg prüft eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld und bezweifelt, ob der Bund dafür überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. Aus den Koalitionsfraktionen kommen vereinzelt Zweifel und Rufe nach Änderungen beim besonders umstrittenen Betreuungsgeld.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Betreuungsgeld und der Ausbau der Kita-Plätze sicherten Eltern echte Wahlfreiheit. Es sei aber wichtig, nun auch für mehr Kita-Plätze zu sorgen. Nach Schätzungen der Kommunen fehlen derzeit in Deutschland noch 160 000 Platze. Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot.
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Die SPD-Vize Manuela Schwesig sagte, das Betreuungsgeld wirke wie eine schädliche „Fernhalteprämie“, weil es Eltern dazu ermuntere, Kinder von frühkindlicher Bildung in der Kita fernzuhalten. Die Bundestags-Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, sagte: „Hier sind mal wieder Ideologien bedient worden, aber die Probleme der Menschen wurden nicht gelöst.“
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußerte sich kritisch. Die geplante Pflicht, jeden Antragsteller ohne Risikoprüfung in die private Pflege-Zusatzversicherung aufzunehmen, habe „extrem negative Auswirkungen auf die Preisgestaltung“.
Mit dem staatlichen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung können sich nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auch Geringverdiener künftig mit kleinen Beiträgen eine Altersvorsorge aufbauen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt wies Vorwürfe zurück, mit dem Fünf-Euro-Zuschuss werde nur die Versicherungswirtschaft unterstützt. Für den Pflege-Zuschuss sind 100 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingeplant. Das reicht für knapp 1,7 Millionen Verträge. Nach Berechnungen der SPD sind dies 2,5 Prozent aller Pflege-Pflichtversicherten.
Beide Gesetzentwürfe sollen jetzt im Eilverfahren noch vor der Sommerpause über die parlamentarischen Hürden gebracht werden. Nach Aussage der Bundesregierung sind beide Gesetze im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Das Betreuungsgeld sollen diejenigen Eltern erhalten, die für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2013 zunächst nur für Kinder im zweiten Lebensjahr mit 100 Euro monatlich starten. Ab 2014 soll das Geld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt und für alle auf 150 Euro monatlich erhöht werden.
Die Leistung wird nach dem Gesetzentwurf auch dann ausgezahlt, wenn beide Elternteile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen. Für das Betreuungsgeld sind 2013 rund 300 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro erwartet, ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro.
Laut „ARD-Deutschlandtrend“ lehnen mehr als zwei Drittel der Bürger (69 Prozent) das Betreuungsgeld ab. 29 Prozent unterstützen dagegen die Idee. (dpa)