Laut Verfassungsurteil müssen die Hartz-IV-Sätze neu berechnet werden. Gerichtspräsident Voßkuhle hält es für möglich, dass sie gesenkt werden.
Nach den Worten des Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle schließt das Urteil zu Hartz IV eine Senkung der Regelsätze nicht aus. „Das Bundesverfassungsgericht fordert eine nachvollziehbare realitäts- und bedarfsgerechte Berechnung der Regelsätze, macht aber keine Vorgabe zu deren Höhe“, sagte Voßkuhle in einem Interview des Hamburger Abendblatts (Sonnabend-Ausgabe). Auf die Frage, ob auch eine Senkung der Sätze möglich sei, entgegnete er: „Das kommt darauf an. Sie dürfen jedenfalls nicht evident unzureichend sein.“
Zugleich warnte Voßkuhle vor einer polarisierenden Debatte über den deutschen Sozialstaat. Er wolle die Aussagen des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle nicht kommentieren, weise allerdings darauf hin, „dass sich Sozialstaatlichkeit und eine starke Wirtschaft gegenseitig bedingen“, sagte der Präsident. „Der Sozialstaat war und ist in der Bundesrepublik Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Ich warne davor, das eine gegen das andere auszuspielen.“
Vosskuhle wandte sich allgemein gegen eine Reduzierung der Staatsaufgaben. „Das hört sich gut an, lässt sich aber nicht leicht bewerkstelligen. Aufgabenabbau führt auch nicht unbedingt immer zu einer Entlastung des Staates“, sagte er. „Wenn man über Privatisierung nachdenkt, muss man sich die einzelnen Felder sehr genau anschauen. Privatisierungsmaßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur haben sich zum Beispiel häufig als nicht besonders erfolgreich erwiesen.“