Die Friedensnobelpreis- Trägerin kämpft seit 21 Jahren friedlich gegen die Militärjunta in Birma. Tausende feierten ihre Freilassung.
Rangun. Die birmanische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi ist nach 15 Jahren Gefängnis und Hausarrest wieder frei. Nach Ablauf ihres Hausarrests zeigte sich die Friedensnobelpreisträgerin am Sonnabend am Tor ihres Grundstücks, wo sich schon zahlreiche Anhänger versammelt hatten. Sie jubelten Suu Kyi zu und sangen die Nationalhymne. Die 65-Jährige, eine der prominentesten politischen Gefangenen der Welt, lächelte. Tausende weitere Anhänger zogen freudig singend zu dem Anwesen.
Die Menge schwoll schnell auf bis zu 5.000 Menschen an. Suu Kyi dankte ihren Anhängern und sagte, sie würden sich am (morgigen) Sonntag in der Parteizentrale ihrer oppositionellen Nationalen Liga für Demokratie (NLD) sehen.
Die Freilassung wurde von Menschenrechtsgruppen in der ganzen Welt begrüßt. Der britische Premierminister David Cameron erklärte, dieser Schritt sei überfällig. „Aung San Suu Kyi ist eine Inspiration für jeden von uns, der an Redefreiheit, Demokratie und Menschenrechte glaubt“, erklärte er.
Vor der Freilassung hatte ihr die Junta offiziell die Aufhebung ihres Hausarrests verlesen, wie ein Gewährsmann mitteilte. Die Friedensnobelpreisträgerin durfte damit ihr Haus zum ersten Mal seit sieben Jahren wieder verlassen.
Die Junta hat die Sicherheitsvorkehrungen in Rangun verschärft. An vielen Orten fuhren Lastwagen mit Bereitschaftspolizisten vor, wie oft in Burma während politischer Spannungen.
Die ersten Wahlen seit 20 Jahren hatten vergangene Woche stattgefunden. Kritiker halten sie aber für eine Farce, mit der sich die Militärregierung eine Legitimation verschaffen will. Eine der Junta genehme Partei gewann dann auch eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments.
Ganz anders 1990, bei der vorangegangenen Wahl: Damals verbuchte Suu Kyis NLD einen deutlichen Sieg. Die Streitkräfte weigerten sich aber, ihre Macht abzugeben, und gingen gegen die Demokratiebewegung vor. Seitdem hat Suu Kyi mehr als 15 Jahre im Gefängnis oder unter Hausarrest verbracht.